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Autor Thema: Post vom Gerichtsvollzieher per Nachsendeauftrag?  (Gelesen 2049 mal)

k
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Liebe Gemeinde, ich hab folgende Frage:
ausgerechnet in diesem Jahr ist eine mehrmonatige Abwesenheit von meinem jetzigen Wohnort geplant. Nachbarn sind schon etwas tütelig, da habe ich nicht das vollste Vertrauen, was die Benachrichtigung über eingehende Post angeht. Ich überlege deshalb , einen Nachsendeauftrag
an die Post zu geben. Die Forderung des BS liegt jetzt bei ca. 600,-Euro, da könnte es sein, das die demnächst aktiv werden.Aktuell warte ich allerdings noch auf den Festsetzu ngsbescheid, aber da muss ich ja auch die Frist einhalten. Hat irgendjemand das ähnliche Problem, wie ist es mit allgemeiner Urlaubszeit im Sommer....?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2015, 18:06 von Bürger«
Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

k
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Um die Frage zu präzisieren: was genau wird vom Nachsendeauftrag erfasst?Ich konnte auf der Webseite der Post keine genaue Antwort dazu finden. Muss ich jetzt meine gesamte Lebensplanung an der Gez ausrichten...........


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P
  • Beiträge: 4.011
was der Nachsende Auftrag umfasst erfährt eine Person A im einfachen Fall bei der jeweiligen Post direkt persönlich.

Normal wird die Post, welche mittels der "POST" wo der Nachsendeauftrag eingestellt wird , Achtung es gibt andere Versender/Überträger (in wieweit diese von einem Nachsendeauftrag erfahren ist PersonX unbekannt), an eine bestimmte Adresse X  transportiert werden sollte umgeleitet an die angegebene Wunsch Adresse Z.

Kommt ein Bote, welcher nicht die Adresse Z kennt und wirft einen Brief an X ein -> Pech
Kommt ein GV persönlich an Adresse X -> auch Pech
usw.

Im einfachen Fall könnte Person A -> zusätzlich den Briefkasten an X dann auch dicht machen, dann geht die Post an X zurück -> was nicht zustellbar ist, kann zunächst auch keine Frist auslösen.

-> Optionen, welche dann bleiben, sind das der BS/LRA die aktuelle Adresse versucht zu ermitteln
oder B, es irgendwann öffentlich zustellen lassen könnte


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k
  • Beiträge: 35
Danke für die Antwort! Person A wird den Briefkasten zuschrauben sowie einen  Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit stellen. Noch ist es  ja nicht so weit, aber es gibt ja schon Pfändungsversuche ohne Wiederspruchsbescheid.
 


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