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Autor Thema: Antwortbrief vom Beitragsservice wg. Widerspruch der Mahnung & Datenlöschung!  (Gelesen 2091 mal)

H
  • Beiträge: 17
Alles natürlich fiktiv:

Sehr geehrtes Forum,

Mitte Dezember hat der Nachbar von Hans Wurst eine Mahnung vom Beitragsservice im Briefkasten. Obschon diese Mahnung ja nur Säbelrasseln war, hat sich der Nachbar hingesetzt und dem Beitragsservice einen Brief geschickt. Im Brief ging es darum die Mahnung zurückzuziehen und alle persönlichen Daten zu löschen und die Kommunikation mit dem Nachbarn unverzüglich einzustellen. Dazu sollte es eine Bestätigung zu einem Stichtag geben.

Nun, nach 3 Monaten Ruhe im Karton, hat sich der Beitragsservice also wieder beim Nachbarn von Hans Wurst gemeldet und mit lustigen Textbausteinen geantwortet. Das Schreiben findet man im Anhang.

Sollte der Nachbar von Hans Wurst darauf doch nochmal reagieren und mit einer Klage drohen, damit man mal voran kommt?

Beste Grüße,
Hans Wurst


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2015, 18:17 von René«

G

Gast

Sollte der Nachbar von Hans Wurst darauf doch nochmal reagieren und mit einer Klage drohen, damit man mal voran kommt?

Sog. 'Beitragsservice' ist - wie aus dem Antwortschreiben auch hervorgeht - nicht rechtsfähig, d. h. die werten (?) Damen und Herren lachen sich nur in's Fäustchen wenn man denen mit Klage o. ä. droht.

Obgleich es ärgerlich ist, dass 'Beitragsservice' personenbezogene Daten erhält und verwaltet (und das ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen!) ist meiner Meinung nach jegliche Korrespondenz mit 'Beitragsservice' vergebene Liebesmüh.

Wenn ein Bescheid eintrudelt -> fristgerecht nachweislich einen begründeten Widerspruch mit 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' an die LRA richten.

Ansonsten Funkstille mit LRA und erst recht mit BS!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht beachten.


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