Faktisch alle Einzelaspekte wurden im Forum bereits mehrfach und eingehend behandelt.
Die
Suchfunktion des Forums bietet entsprechend Antworten mit Begriffen/ Kombinationen wie
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"Abmeldung",
"Doppeltzahler",
"Personen A und B" bzw.
-
"Befreiung",
"Befreiungsantrag" usw. sowie Abwandlungen davon.
zum PS:
Befreiung wegen Sozialleistungen erstreckt sich gem. RBStV (mal selbst lesen) nur bei einer "Bedarfsgemeinschaft" auch auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft innerhalb der Wohnung.
Ansonsten gilt prinzipiell auch das, was überall im Forum mehrfach nachzulesen ist:
Ein nicht widersprochener Bescheid würde rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar.
Personen A+B haben es sich nicht leichter gemacht, so lange zu warten.
Einer von beiden müsste nach bisherigem Kenntnisstand jetzt die in der Rechtsbehelfsbelehrung erwähnten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen unter Verweis auf das andere Beitragskonto.
Der andere müsste - sofern er sich dem Grunde nach dagegen wehren möchte - ebenfalls die in der Rechtsbehelfsbelehrung erwähnten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen.
Hierzu gibt es mannigfaltige Anregungen im Forum.
Wer weiter ignoriert, muss sich früher oder später mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen...
...was es nicht einfacher macht - und auch nicht dem Grunde nach Abhilfe schafft.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html