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Autor Thema: Verwaltungsgericht nicht sehr hilfsbereit... > "keine Rechtsberatung"  (Gelesen 1562 mal)

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  • Beiträge: 118
Ein fiktiver Bekannter von mir hat dem Verwaltungsgericht per eMail ein paar Fragen bezüglich Einwurschreiben und Widerspruchsverfahren gestellt. Die Antwort

Zitat
Sehr geehrter xxxxxx
mit zwei E-Mails vom xxxxxxx haben Sie sich mit mehreren Rechtsfragen (Gleichwertigkeit von Einschreiben mit und ohne Rückschein, Vollstreckbarkeit eines Gebührenbescheides usw.) an das Verwaltungsgericht  xxxx gewandt. Leider darf ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben. Die Rechtsberatung gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, sondern ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Dies gilt auch und gerade für die vorgerichtliche Rechtsberatung. Die Gerichte dürfen grundsätzlich erst tätig werden, wenn bei ihnen eine Klage oder ein Eilantrag eingegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx

Kann man vom Verwaltungsgericht denn nicht eine konkrete Antwort erwarten, oder dürfen sie dort wirklich keine Rechtsauskunft geben?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2015, 20:07 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dies dürfte nach bisherigem Kenntnisstand korrekt sein:
Gerichte geben keine Rechtsberatung.

Allenfalls könnte man evtl. erwarten, eine Auskunft zu möglichen "Rechtsmitteln" zu bekommen, denn diese müssen bzw. sollten ja auch in Form einer "Rechtsbehelfsbelehrung" Bestandteil offiizieller, rechtsverbindlicher Schreiben von "Behörden" sein...
...und dürften insofern keine "Rechtsberatung" darstellen ;)


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