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Autor Thema: GEZ-"Schulden", weil Unterlagen Befreiungsantrag nicht angekommen??  (Gelesen 2893 mal)

j
  • Beiträge: 1
GEZ! SCHULDEN, weil Unterlagen nicht angekommen??


Hallo erst einmal in die Runde.
Ich bin hier neu und weiß nicht , ob mein Beitrag hier richtig platziert ist.

Aufgrund von ständigem "Postdesaster".. "Unterlagen kommen nie an" etc.. nun aktuell folgender fiktiver Fall.

Person A lebt von Hartz4 , bekommt mtl. 107€ abgezogen (Zwangsumzüge/Kaution ), und ist von der GEZ befreit. Umschlag mit allen Unterlagen fertig gemacht , dort nach 3 Wochen angerufen und wurde vertröstet..dies könne bis zu 2 Monaten !dauern.

Resultat?
Festsetzungsbescheid ! Vollstreckungsandrohung...
Unterlagen der Person A seien dort nie angekommen.


Einen  adressierten Umschlag beim Einwohnermeldeamt , den A benutzt hat, würde laut der GEZ gar nicht existieren? Person A hat diesen vorgedruckten Umschlag jedoch benutzt!

Leider ! sind nun auch die 2 Monate (rückwirkende Befreiung nun um ). Da Person A kaum Geld hat, kann sie sich nicht jedesmal Einschreiben leisten. Es kann aber nicht sein, dass Person A wiederholt Theater hat, weil angeblich die Regel und nicht die Ausnahme existiert, dass ihre Unterlagen nicht ankommen. Person A sieht das als Willkür.

Was macht A jetzt? Wie formuliert A den Widerspruch?
Person A findet das so ungerecht!

Und wie genau kann Person A das mit den 2 Monaten rückwirkend verstehen? Bezieht sich das auf das Datum der Bescheinigung des Jobcenters ( Auststellung) oder auf den Leistungszeitraum?

Person A ist ..nicht nur dadurch, einfach fix und fertig.

Entschuldigt bitte, wenn ich nicht so präzise formulieren kann.
Vielen Dank, für eure Hilfe


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2015, 22:04 von Bürger«

k
  • Beiträge: 35
Hallo Jarilana, ich habe auch schon Schlafstoerungen wegen dieser Gez-Quaelerei.

ZU DEINEM fiktiven Fall:
wenn Person A die Berechtigungsnachweise - fuer den zurueckliegenden Zeitraum -vorlegen kann, hat sie Anspruch auf Befreiung ( schau bei Sozialberatung Kiel..)
UNDam besten Brief + Fax an die Gez. Viel Erfolg!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2015, 00:06 von Bürger«
Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
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...es gab da eine *Übergangsregelung* - jedoch nur bis Ende 2014 (...mglw. auch nicht für vorher bereits Angemeldete), die im Forum auch schon behandelt wurde.
Deswegen bitte selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall (noch?) anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten ;)

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/
http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2014/09/befreiungsbescheid1.pdf


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