Weshalb allein daraus, dass im FestsetzungsBESCHEID missverständlich erklärt wird, vorhergehende Informationen seien vom SWR ("wir") gekommen, gleich eine "Nichtigkeit des Verwaltungsaktes § 44 VwVfG" folgen sollte, erschließt sich nicht...
Die vorhergehende Informationen sind ohnehin ohne Belang - bis vielleicht auf die Zwangsanmeldung.
Aber auch deren Mitteilung ist weitestgehend irrelevant - im Vergleich zum eigentlichen FAKT der Zwangsanmeldung.
Aber auch dazu hat der Satz "vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeiträge informiert" keinen Bezug.
Der (allerdings nachgelagerte und daher zumindest in Hinblick auf die Säumniszuschläge fragwürdige) Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID ist in sich als Verwaltungsakt zu verstehen - ziemlich unerheblich, welche Schreiben dem vorausgingen und von wem.
Ich verstehe den Ansatz nicht.