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Autor Thema: Durch freiwillige Anmeldung WG vor Rückzahlung schützen  (Gelesen 1322 mal)

Y
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Leute,
angenommen sei folgender Fall:
Person A ist seit 2,5 Jahren in einer Wohnung gemeldet, hat aber noch nie ein Schreiben der GEZ bekommen und sich auch nicht selbstständig angemeldet. Nun zieht Person B zusätzlich in die Wohnung im Sinne einer WG und meldet sich offiziell auf diese Adresse um. Noch am gleichen Tag meldet er sich bei der Anstalt für Rundfunkgebühren an und gibt Person A als seinen Mitbewohner an. Jetzt die Frage: ist Person A nun aus dem Schneider mit seinen 2,5 Jahre, die er keine Beiträge bezahlt hat oder könnte es sein, dass nun Nachzahlungen von ihr verlangt werden?

Grüße,
Y :)


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