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Autor Thema: VG-Klagen - sind wir auf dem richtigen Dampfer? Option Normenkontrollklage?  (Gelesen 2488 mal)

D
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Hallo Zusammen,
nachdem nun die ersten Klagen vor den Verwaltungsgerichten mit immer den gleichen unsachlichen Begründungen abgewiesen wurden und die Verfassungsmässigkeit nur behauptet, jedoch nie begründet wird, stellt sich die Frage , ob uns das Vorgehen mit Widerspruch und Klage als alleinige Vorgehensweise noch weiterbringt.
Obwohl in den Klageschriften ganz explizit auf verfassungsrechtliche Widersprüche hingewiesen wurde, werden diese Argumente nicht einmal im Ansatz in den Verhandlungen behandelt.
Warum  ist erstmal nebensächlich. Die Gerichte kommen damit eben durch.
Vom Ansatz her wären daher Normenkontrollklagen eher angemessen, da diese direkt das Gesetz angehen und nicht erst ein Kleinkampf um Zahlen oder Nichtzahlen entstünde.
Auch wäre hier möglich, genau EINEN Angriffspunkt detailliert zu behandeln, um den Gerichten nicht immer Ausweichmöglichkeiten auf unrelevante Nebenkriegsschauplätze zu geben.

Soweit meine laienhafte Einschätzung.

Es wäre schön, wenn sich ein paar Rechtsexperten zu der Vorgehensweise äussern könnten.

Heinrich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 17:52 von Bürger«

D
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§ 47
[Normenkontrollverfahren]

(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit
   1.    von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des Baugesetzbuchs,
   2.    von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt.
...
(3) Das Oberverwaltungsgericht prüft die Vereinbarkeit der Rechtsvorschrift mit Landesrecht nicht, soweit gesetzlich vorgesehen ist, daß die Rechtsvorschrift ausschließlich durch das Verfassungsgericht eines Landes nachprüfbar ist.

Wenn also bescheinigt würde, dass das (Landes)Verfassungsgericht zuständig ist, könnte man ggfs den Umweg über die VGs direkt abkürzen . ???


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine solche Normenkontrollklage (gegen die Satzung des RBB) wurde bereits 2013(!) durch den VDGN angeschoben...
...hat bisher aber offensichtlich auch noch keine nennenswerten Ergebnisse gebracht:

Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.0.html

Der derzeitige Verfahrensstand ist nicht bekannt.
Da ber bisher keine neueren MItteilungen bekannt sind, dürfte davon auszugehen sein, dass in dieser Angelegenheit bisher noch keine Verhandlung stattgefunden hat oder gar ein Urteil erlassen worden ist.


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K
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aha.

Der VGDN.

Und wer bitte ist das ? (für den Unbedarften...)  ;)

Zitat
Wer ist der VDGN e.V.?
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. ist ein bundesweiter Verband von Eigentümern, Siedlern, Kleingärtnern, Pächtern und Mietern, die Wohn-, Erholungs- und sonstige Baulichkeiten auf einem ihnen gehörenden oder durch Vertrag überlassenen Wohn-, Freizeit- oder anderen persönlichen Zwecken dienenden Grundstück nutzen (z.B. Eigentumswohnung, Eigenheim, Garage, Kleingarten, Mietwohnung).
Quelle

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 20:28 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

D
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Im Zusammenhang mit der Suche nach Normenkontrollklagen bin ich auf eine Sammlung der bisherigen Rundfunkurteile vom VerfG gestossen:
www.uni-goettingen.de/de/rundfunkurteile-in.../193103.html
Interessant ist die Sichtweise und Auslegung des VerfG zu manchen Themen, die uns gerade heute beschäftigen.  Ist für die Experten aber vermutlich nichts Neues.


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