Hallo Zusammen,
nachdem nun die ersten Klagen vor den Verwaltungsgerichten mit immer den gleichen unsachlichen Begründungen abgewiesen wurden und die Verfassungsmässigkeit nur behauptet, jedoch nie begründet wird, stellt sich die Frage , ob uns das Vorgehen mit Widerspruch und Klage als alleinige Vorgehensweise noch weiterbringt.
Obwohl in den Klageschriften ganz explizit auf verfassungsrechtliche Widersprüche hingewiesen wurde, werden diese Argumente nicht einmal im Ansatz in den Verhandlungen behandelt.
Warum ist erstmal nebensächlich. Die Gerichte kommen damit eben durch.
Vom Ansatz her wären daher Normenkontrollklagen eher angemessen, da diese direkt das Gesetz angehen und nicht erst ein Kleinkampf um Zahlen oder Nichtzahlen entstünde.
Auch wäre hier möglich, genau EINEN Angriffspunkt detailliert zu behandeln, um den Gerichten nicht immer Ausweichmöglichkeiten auf unrelevante Nebenkriegsschauplätze zu geben.
Soweit meine laienhafte Einschätzung.
Es wäre schön, wenn sich ein paar Rechtsexperten zu der Vorgehensweise äussern könnten.
Heinrich