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Autor Thema: Falscher Bescheid - Vorgehensweise in Ordnung?  (Gelesen 1746 mal)

M
  • Beiträge: 2
Falscher Bescheid - Vorgehensweise in Ordnung?
Autor: 28. Februar 2015, 00:26

Hallo,

Person A hat Anfang Feb Bescheid erhalten -
Hintergrund war ein Auszug aus Elternhaus Ende 2014, wurde der Meldebehörde fristgerecht gemeldet.

Die GEZ hat Bescheid für Person A kurzerhand auf 2013 zurückdatiert,  somit soll Person A ein Jahr mehr zahlen. Person A Hatte dann direkt per Email Widerspruch / ADV-Antrag eingelegt,
nach Recherche  herausgefunden, dass E-Mail unzulässig wäre und daher noch per Fax und Post Widerspruch / ADV eingelegt. Faxbericht hat Person A noch da.

Person A hat nun Sorge ist , ob die GEZ so tun könnte, sie hätte nie etwas gekriegt, bzw. aus irgendwelchen Gründen die Widersprüche verwerfen könnte.
Dass der Bescheid fehlerhaft ist, ist halt offensichtlich, Person A sieht nicht ein, für ein Jahr zu bezahlen,in dem Person A keine Wohnung innehatte, belegen kann Person A alles.

Meines Wissens beruht der GEZ-Bescheid auf den Meldedaten der Gemeinde, dass Person A sich beim Antrag ausfüllen vertan hätte, hält Person A auch für unwahrscheinlich -

Ist das Vorgehen soweit in Ordnung, oder muss Person A nochmal per Post / Einschreiben irgendwas veranlassen? Frist läuft langsam aus, bei evtl. Klage kennt Person A sich null aus und ob ein Faxbericht vor Gericht akzeptiert würde...Person A weiß auch nicht ob sich das lohnen würde, allein wegen dem Zeitaufwand.
Gibt halt viel Halbwissen im Internet, Widerspruch wäre nicht statthaft, die Runfunkszentrale keine Behörde, etc.

Vielen Dank fürs lesen und evtl. Antworten,

M.


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G

Gast

Hallo Macau und Willkommen im Forum.

Person A sieht nicht ein, für ein Jahr zu bezahlen,in dem Person A keine Wohnung innehatte, belegen kann Person A alles.

Da es für Person A scheinbar nur um die Zeit geht, für die Forderungen sowieso nachweisbar ungerechtfertigt sind, liegt die Vermutung nahe (bzw. kann indirekt daraus abgeleitet werden), dass Person A 'es grundsätzlich einsieht Rundfunkbeiträge zu entrichten solange sie eine Wohnung unterhält'.

Getreu dem Namen dieses Forums hier ist selbiger auch das Motto. Dieses Forum scheint mir also nicht die richtige Anlaufstelle für die Frage zu sein, die A beschäftigt.

Beitragsservice oder alternativ die lokale Rundfunkanstalt von A sollte A weiterhelfen können (Telefon geht wohl am schnellsten).


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M
  • Beiträge: 2
Das Untertopic heißt "Probleme mit dem Beitragsservice" und das ist ja hier wohl gegeben.
Ob Person A dann endgültig zahlen will oder nicht, kann Person A dann immer noch für sich entscheiden.

Person A ist auf jeden Fall der Meinung, dass Späße wie "Zahlung unter Vorbehalt" oder Tipps, wegen 30 € / Monat zum EuGH für Menschenrechte zu laufen, in der Praxis nicht sonderlich hilfreich sind (bzw. von den Behörden kurzerhand ignoriert werden, maximal über Muster / Massenverfahren bearbeitet) und daher gern einfach nur Erfahrungswerte hätte, ob und wie Widersprüche hier bearbeitet werden.

Soll ja vorkommen, dass Zugänge bestritten werden.

Wenn aber das Forum sonst keine Hilfestellung bieten kann, ist man eben auf die Mithilfe des Rundfunkservices angewiesen, dem - wie die Foristen sicher wissen - eher wenig an derselben liegt. Schwache Leistung der Foristen bisher.


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