Hallo,
Person A hat vor 3 Wochen einen Festsetzungsbescheid erhalten. Bisher hat Person A alle Bettelbriefe, Drohungen, Zwangsanmeldungen und angeblich vereinbarte Ratenzahlungen regelkonform ignoriert

Der Festsetzungsbescheid wurde normal mit der Post, also nicht per Einschreiben, zugesendet. Soll Person A darauf überhaupt reagieren und einen Widerspruch verfassen (Material hat Person A genügend, aber wozu unnötig sinnlos wertvolle Lebenszeit verschwenden?!) oder auch diesen Brief ignorieren?
Person A hat dazu schon rumgesucht und Widersprüchliches gefunden. Mal heißt es, man solle darauf reagieren und einen Widerspruch verfassen, mal heißt es, man solle es solange ignorieren, bis die
*** einen Brief per Einschreiben zusendet?
Viele Grüße
Snoopy
***Edit "Bürger":
Bitte auf die Wortwahl achten. Danke.