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Autor Thema: Mahnbescheid/ Klage gegen Beitragsservice wegen nicht erstatteter Beträge?  (Gelesen 1992 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich habe da einen etwas anders gelagerten Fall erfahren, und weiss nicht, wie sich Person A da weiter verhalten sollte.

Person A hat Erstwohnsitz in Bayern in Ort X, lebt(e) bei seiner Mutter.
A zahlt friedlich seine Fernsehgebühren, bzw. hat eine Einzugsermächtigung gegeben.
Nun hat A in Hessen zum 01.06.2014 einen Zweitwohnsitz eröffnet und lebt nun dort auch in einer eigenen Wohnung. Seinen Erstwohnsitz hat er aus diversen Gründen nicht gekündigt.

Im 3.Quartal letzten Jahres hat er bereits "Infopost" erhalten, er müsse nun doppelt zahlen, was er nicht wirklich einsah, da er auch in der neuen Wohnung weder Fernseher noch Radio hat.
(Ich lasse es mal dabei, warum er überhaupt was zahlt, sagen wir, er möchte "keinen Ärger haben".)

Als im November die Schreiben vom Beitragsservice (ich nenne sie im Folgenden der Abkürzung halber einfach GEZ) schärfer wurden, und er sich über die Rechtslage informierte und herausfand, dass er die letzten 1,5 Jahre ZUVIEL bezahlt hat, hat A der GEZ dies geschrieben und um Rückerstattung gebeten (nach RBStV §14.5 war dies bis Ende Dezember 2014 möglich).

Eine Antwort auf diese wie auch weitere seiner Schreiben (ich komme noch drauf) blieb bis jetzt aus.
Stattdessen kamen nun Mahnungen des GEZ, welche er widersprach und selbst Mahnungen über sein ausstehendes Geld schrieb (Dezember 2014 und Februar 2015).
Ergebnis: keine Antwort des GEZ, weder in Bezug auf seine Mahnungen an sie, noch auf seinen Widerspruch.
A hat entsprechende Nachweise (Einschreibebelege, Faxbelege etc.)

Die GEZ hat ihn nun mittlerweile zwangsangemeldet und mittlerweile einen Festsetzungsbescheid per normaler Post geschrieben.

A fragt sich nun, wie er da weiter vorgehen soll, da die GEZ offensichtlich alle seine Schreiben vollständig ignoriert. Und er möchte die GEZ nun selbst verklagen, eben wegen den nicht zurückerstatteten Gebühren.
Dazu möchte er nun einen (gerichtlichen) Mahnbescheid stellen, fragt sich allerdings, gegen wen genau er dies stellen muss, da die GEZ genaugenommen ja nicht "rechtsfähig" ist.


Was kann man da sagen?

Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2015, 16:07 von Bürger«

 
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