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Autor Thema: Mündlicher Termin ohne Übersendung der Klageerwiderung  (Gelesen 2653 mal)

M
  • Beiträge: 122
Hallo Mitstreiter,

Person X wurde im Klageverfahren bis zum heutigen Tag kein Schriftstück der Gegenseite, des WDR, übersendet. Insbesondere die Klageerwiderung fehlt bis heute. Nun wurde allerdings schon der Termin für die Gerichtsverhandlung / Mündliche Verhandlung anberaumt.

Wie kann Person X reagieren? Ist dies ggf. schon ein Verfahrensfehler, mit dem Person X einen Aufschub der Verhandlung beantragen kann? Ich hoffe auf schnelle Hilfe!

Vielen Dank
MrTNo


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d
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Sei gegrüsst, MrTNo!

1. Wie im Forum an anderer Stelle schon berichtet, soll der WDR versuchen, die Klageerwiderung so lange wie möglich zurückzuhalten, um dem Kläger die Vorbereitung zu erschweren. Es soll vorgekommen sein, dass dem Kläger die Klageeriwderung erst einen Tag vor dem Verhandlungstermin zugestellt wurde und das Gericht diese Schikane wegen WDR* akzeptiert. Vielleicht mal beim Gericht anrufen und nachfragen. Ansonsten ein Link http://www.jweisgerber.de/Skript/Tatigkeit_des_Rechtsanwalts/Verspatungsvorschriften/verspatungsvorschriften.html zu den Möglichkeiten zu rügen bzw. zu verzögern (beschäftigt sie, bis sie umfallen ...). Ansonsten kann und sollte während der Verhandlung prägnant mündlich vorgetragen und dann schriftlich überreicht werden.

2. ich werde bei deiner Verhandlung am 10.3. dabei sein und mitschreiben

3. Ich habe die Erwiderung des WDR auf meine Klage beim VG Gelsenmirchen kürzlich erhalten. Da das pdf zu gross für's Forum ist, sende ich sie die per Email.

Gut Holz und Gruß


*Edit "Bürger":
geändert.
...wenn auch verständlich, so doch bitte auf gesittete Wortwahl achten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 15:22 von Bürger«

M
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Auf schriftliche Anfrage teilte der Richter in dieser Sache mit, das Klageerwiderungsschreiben sei dem Kläger bereits am 15.12. übersendet worden. Dieses Schreiben hat Person X allerdings NICHT erhalten. Person X wird den Richter nun nochmals darauf hinweisen, dass das Schreiben bis zum heutigen Tage nicht vorliegt.

Ist dies bereits ein Verfahrensfehler? Kann Person X hier unterstellen, dass das Schreiben mit Absicht nicht übersendet wurde?


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Guten Abend MrTVNo, das kann durchaus ein Versehen sein, am besten das Gericht auffordern, den Brief erneut zu senden bzw. zu faxen. Ruhig Blut ...

Gruß vom Mitstreiter


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vmp

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Ist dies bereits ein Verfahrensfehler? Kann Person X hier unterstellen, dass das Schreiben mit Absicht nicht übersendet wurde?
Unterstellen kannst du alles, aber der Wahrheit wird das wohl kaum entsprechen.


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