Hallo 20MillionenEuroTäglich,
offtopic: Dein Nickname ist überholt und somit eine unverschämte Untertreibung!
Ich arbeite an einem Wiki das noch nicht öffentlich ist. Aber zum Thema Beitragsboykott habe ich schon Seiten erstellt, die vieles aus dem Forum wiedergeben. Ich stelle mal einen Extrakt zur Verfügung der aufbereitet als Info-Flyer herhalten kann. Natürlich muss noch alles kritisch betrachtet werden und falls mir Fehler in der Zusammenfassung unterlaufen sind, dann passe ich meine Quelle gerne an. Also:
---schnipp---
Beitragsstop / BeitragsboykottWenn man schon zahlender Beitragsschuldner ist und nicht mehr gewillt ist das ÖRR System weiter finanziell zu unterstützen sollte man mit der einzig effektiven Möglichkeit, den Beitragsboykott, dagegen ankämpfen.
Diesem Wiki-Artikel liegt der interessante Diskussionsthread aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html "Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?" zugrunde. Dort finden sich weitere Details und man kann an der Diskussion teilhaben.
Generell bestehen zwei Möglichkeiten. Erstens die Einzugsermächtigung beim eigenen Kreditinstitut zu widerufen. Damit verliert der Beitragsservice das Recht weiterhin unrechtmässige Beiträge einzuziehen. Die zweite Möglichkeit die einem das Gesetz verleiht ist die Rückbuchung bereits eingezogener unrechtmässiger Beträge durch einen vermeintlichen Gläubiger. Bei dieser zweiten Möglichkeit kommt dem Beitragsschuldner die SEPA-Umstellung zugute. Man hat das Recht nicht nur 8 Wochen zurückliegende Beiträge einzufordern, sondern im Falle der SEPA-Umstellung bis zu 13 Monate Rückbuchungen vom vermeintlichen Gläubiger vornehmen zu lassen.
Jeder muss für sich selbst nachsehen, ob er jemals eine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Und falls ja, an wem er diese gegeben hatte. Es ist nur eine Vermutung, aber es sieht so aus das dem Rechtsnachfolger der GEZ, dem Beitragsservice, keine Legitimation für den Sepa-Einzug vorliegt. Eine Vermutung die auch durch folgenden Zeitungsartikel gestützt wird: GEZ holt sich nachträglich Millionen von Unterschriften
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_51539928/gez-holt-sich-nachtraeglich-millionen-von-unterschriften.htmlDer nicht autorisierte LastschrifteinzugWer schon einmal der alten Firma GEZ vor dem 01.01.2013 eine Einzugsermächtigung gegeben hatte kann vom Rechtsnachfolger der GEZ Beitragsservice zumindest die letzten 13 Monate unrechtmässig gezahlten Beiträge zurückfordern.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitliches Euro-Zahlungsgebiet) und soll den Zahlungsverkehr in ganz Europa inklusive Island, Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Monaco vereinheitlichen. Die SEPA-Basislastschrift ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung zum nationalen Lastschriftverfahren. Der gemeinsame Endtermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren für alle Euroländer war der 1. Februar 2014. Das SEPA-Lastschriftmandat wird also erst seit 01.02.2014 zwingend für eine Lastschrift benötigt. Die Umstellung auf SEPA wird scheinbar seit 2009 von der damaligen GEZ betrieben.
Details nachzulesen unter: Bundesbank SEPA-Lastschrift
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/die_sepa_lastschrift.htmlWenn der damaligen GEZ Millionen von Unterschriften als Nachweis für die Rechtmässigkeit des Lastschriftverfahren fehlten, dann sollte es jetzt nach der SEPA Umstellung beim GEZ-Nachfolger Beitragsservice noch schlimmer aussehen.
Was passiert bei einem Lastschrifteinzug ohne die Unterschrift eines Kunden?Dann handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung. Dadurch verlängert sich die Widerrufsfrist des Kunden auf 13 Monate.
Die Gründe die dafür sprechen:- Änderung der Firma von „GEZ“ in „Beitragsservice“
- Änderung der Art des geschuldeten Betrags: Früher „Gebühr“, jetzt „Beitrag“
- Ganz allgemein ein fehlendes bzw. ungültiges Sepa-Mandat, da der „Kunde“ diesen Änderungen ab dem 01.01.2013 nicht zu- bzw. widersprechen konnte und darüberhinaus teilweise gar nicht wirklich informiert wurde über die Änderungen!
- SEPA-Umstellung bedeutet für eine Firma das Sie Ihre Kunden vorher schriftlich über den Wechsel zur SEPA-Basislastschrift informieren müssen. Außerdem müssen Sie Ihre Gläubiger-ID http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/Glaeubiger_Identifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html sowie eine eindeutige Mandatsreferenz dem Kunden vorher mitteilen.
Wie geht man vor?Man erklärt kurz schriftlich der Bank warum man Abbuchungen vom Gläubiger Beitragsservice für nicht authorisiert hält. Die Bank prüft intern darauf ob der Beitragsservice ein gültiges Sepa-Mandat für diesen Fall vorweisen kann.
Hier eine Vorlage für ein Anschreiben an das kontoführende Kreditinstitut:
[Adresse Kontoinhaber]
[Kontonummer oder IBAN]
[Adresse Kreditinstitut]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Nicht autorisierter SEPA-Lastschrifteinzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, alle SEPA-Lastschriftabbuchungen der letzten 13 Monate der Firma:
„Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“ auf das oben genannte Konto zurückzubuchen.
Mir ist keine legitimierte und gültige Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. Sepa-Mandat dieser Firma bekannt.
Mir liegt keine einzelne oder wiederkehrende PreNotifikation oder weiterführende Erklärung vor, in welchem eine Änderung oder Umstellung einer möglicherweise älteren Lastschrift zur Prüfung und Bestätigung mitgeteilt wurde.
Ebenso wurde ich nicht nachweislich über eine eventuelle Mandatsänderung informiert.
Können Sie mir bitte mitteilen, welche Firma tatsächlich hinter der GläubigerID vertreten ist?
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift des Kontoinhabers]
Da seit 01.01.2013, der Überführung von GEZ nach Beitragsservice, mehr als 13 Monate verstrichen sind, kann man seine zu unrecht und unauthorisiert eingezogenen Beiträge bei einer künftigen Klage als zusätzlichen Punkt zurück verlangen. Es sei denn...
Liegt eine Straftat vor?Das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht benutzt werden, sowohl zur Kreditbeschaffung (Lastschriftreiterei) als auch als unberechtigter Lastschrifteinzug in der Tätererwartung, der belastete Kontoinhaber werde dies nicht bemerken. Beides ist als Betrug strafbar.
Auszug aus Unerlaubte Abbuchung: So holen Sie Ihr Geld zurück:
„Der erste und beste Weg bei unerlaubten Abbuchungen sollte zur Polizei führen“, sagt Marvin Müller-Blom, Rechtsanwalt bei Barth und Nieding in Frankfurt am Main. Bei unerlaubten Abbuchungen ohne SEPA-Lastschriftmandat sollten Sie eine Strafanzeige gegen den Zahlungsempfänger oder gegen Unbekannt erstatten. Dies dokumentiert den Vorgang und dient im Zweifel der besseren Durchsetzung Ihrer Rückforderungsansprüche. „
Hier eine allgemeine Vorlage für eine Strafanzeige:
[Adresse Anzeigeerstatter]
[Adresse Staatsanwaltschaft]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Strafanzeige wegen unerlaubten Abbuchungen ohne SEPA-Lastschriftmandat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln wegen des Verdachts des unerlaubten Abbuchens ohne SEPA-Lastschriftmandat und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am [Datum] habe ich festgestellt, dass „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ folgendes getan hat:
[Liste der Abbuchungen mit Betrag und Datum]
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift des Anzeigeerstatters]
---schnap---