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Autor Thema: Ausländer GEZ-pflichtig?  (Gelesen 3745 mal)

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  • Beiträge: 41
Ausländer GEZ-pflichtig?
Autor: 16. Februar 2015, 14:06
Hallo,

sind Ausländer eigentlich bei uns verpflichtet die Rundfunk-Gebühr (GEZ/BS) zu zahlen?
Wenn ein Ausländer erklärt, dass er weder dt. Rundfunk jemals ansieht, noch an ihm jemals interessiert sein wird und nicht die dt. Staatsangehörigkeit hat - kann der BS von ihm überhaupt Beiträge einfordern?

Gruß


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Re: Ausländer GEZ-pflichtig?
#1: 17. Februar 2015, 01:05
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) macht keine Unterschiede zwischen Herkunft o.ä.

"Beitragsschuldner" gem. RBStV ist (unabhängig von der jeglicher Staatsbürgerschaft) der
"Inhaber" einer Wohnung...
...womit aber nicht "Eigentümer" gemeint ist.

Dazu der RBStV im Originaltext:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.


Da die Frage hiermit abschließend beantwortet sein dürfte, bleibt dieser Thread zur Vermeidung abschweifender Diskussionen und somit zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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