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Autor Thema: Hat das BVerfG eine eigene Bußgeldordnung?  (Gelesen 2339 mal)

  • Beiträge: 7.386
Hat das BVerfG eine eigene Bußgeldordnung?
Autor: 12. Februar 2015, 14:17
Moin,

darf das BVerfG Bußgelder verhängen und auch selbst einziehen? Wenn "Nein", könnte es sein, daß Politik, Bürger und andere Gerichte das BVerfG als "zahnlosen Tiger" betrachten und deshalb dessen Urteile weitestgehend ignorieren, so sie nicht den eigenen Wünschen entsprechen?

Die Frage stelle ich deswegen, weil der EuGH im Gegensatz dazu eine Bußgelder verhängen udn auch selbst vollstrecken darf, dieses auch tut, wenn seinen Urteilen von denen, die sie betreffen, (letztlich alle, die mit einer einem Urteil innewohnenden Thematik befasst sind), keine Geltung verschafft wird, und dieser damit kein "zahnloser Tiger" ist.

Daß das BVerfG bspw. eine Mißbrauchsgebühr verhängen darf, ist eine andere Baustelle und nicht Thema der Fragestellung.

Es geht hier also klar um ein Mittel des BVerfG, daß es ihm ermöglicht, die Nichtbeachtung seiner Urteile gebührend zu ahnden.


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v
  • Beiträge: 1.202
Das BVerfG braucht keine Bußgeldordnung.

Die Aufgaben sind auf deren Website beschrieben:
Zitat
Aufgaben

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Stellt das Verfassungsgericht fest, das ein Gesetz nicht Grundrechtskonform ist, wird das Gesetz "ungültig".


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  • Beiträge: 7.386
Das BVerfG braucht keine Bußgeldordnung.
Aber wenn sich doch untergeordnete Gerichte an dessen Entscheidungen nicht halten?

Zitat
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. *** An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Gerichte sind doch auch "Staatsorgane" bzw. "staatliche Stellen"?

Also anders gefragt; welche Möglichkeiten hat das BVerfG, die Geltung seiner Urteile durchzudrücken, wenn sich "Staatsorgane" bzw. "staatliche Stellen" bzw. untergeordnete Gerichte schlicht nicht daran halten (wollen)? Gerade das Beispiel in den anderen Themen mit dieser "Gegenleistung" die das BVerfG ja negiert, (wie das EuGH auch), zeigt doch, daß manche Gerichte dem BVerfG auf der Nase herumtanzen? Und da kommt keine Reaktion vom BVerfG? Müsste es hier nicht schon von selber einschreiten?


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