Bei Person S gab es eine vergleichbare Konstellation. (Hamburg)
Beitragsservice schrieb irgendwann dann eine Mahnung mit Androhung der Vollstreckung von:
2 Bescheiden, gegen die bereits Klage erhoben wurde und Vollstreckung ausgesetzt wurde,
1 Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, aber noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist und
2 Quartalsbeiträge, für die noch nicht einmal Bescheide zugegangen sind.
Schlauerweise wurde in dem Schreiben gleich die Vollstreckungsbehörde genannt, an die das Vollstreckungsersuchen gehen wird.
Person S hat daraufhin diese Stelle angeschrieben und eine Kopie des Dokumentes über die Aussetzung des Vollzugs beigefügt. (Kopie des Schreibens ging zur Info auch ans VG)
S hat daraufhin eine freundliche Nachricht vom Leiter der Stelle bekommen, dass diese Rückfrage halten wird mit der LRA ob der Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsersuchens, falls denn Eins gestellt wird.
Nach ca 1 Monat hat S einen Brief vom VG bekommen, mit der Kopie eines Dokumentes der LRA, in der eine "Irrtümliche Freigabe zur Vollstreckung" angegeben wurde. Die Vollstreckung sei natürlich bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt. (Alle Bescheide, auch die nicht in der Klage enthaltenen)
Ich würde abwarten und vor allem nicht die LRA oder den BS um irgend etwas bitten oder fragen.
Warum schreibt Person A nicht einfach ans Gericht mit der Bitte um Aufnahme des Bescheides4 ins laufende Verfahren? (Kopie Bescheid und Wsprbescheid beifügen)
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)