Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Fall.
Person A wohnt an Ort A, Person B wohnt an Ort B.
Nun ziehen die Personen A und B in einer Lebensgemeinschaft an Ort C zusammen.
Der Beteitragsservice wird auf die Personen A und B aufmerksam und startet sein übliches Verfahren.
Von Person A werden retrospektive Gebühren ab Zeitpunkt Meldung an Ort C eingefordert (die Zeit an Ort A seit Beitragspflicht & Ortswechsel an Ort C wird nicht eingefordet). Von Person B werden retrospektiv alle Gebühren seit Beitragspflicht eingefordert.
Person A bekommt einen Festsetzungsbescheid, Person B erwartet diesen ebenfalls.
Ist es vermeidbar, dass sowohl Person A und Person B das Prozedere Widerspruch, Klage und die damit verbundenen Kosten durchlaufen müssen?
Kann Person A hier auf das ungedeckte Beitragskonto der Zwangsanmeldung von Person B verweisen?
Vielen Dank.