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Autor Thema: Beitragsservice Post an 2 Personen in einem Haushalt > Wer sollte wie reagieren?  (Gelesen 2246 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Fall.

Person A wohnt an Ort A, Person B wohnt an Ort B.
Nun ziehen die Personen A und B in einer Lebensgemeinschaft an Ort C zusammen.

Der Beteitragsservice wird auf die Personen A und B aufmerksam und startet sein übliches Verfahren.
Von Person A werden retrospektive Gebühren ab Zeitpunkt Meldung an Ort C eingefordert (die Zeit an Ort A seit Beitragspflicht & Ortswechsel an Ort C wird nicht eingefordet). Von Person B werden retrospektiv alle Gebühren seit Beitragspflicht eingefordert.

Person A bekommt einen Festsetzungsbescheid, Person B erwartet diesen ebenfalls.

Ist es vermeidbar, dass sowohl Person A und Person B das Prozedere Widerspruch, Klage und die damit verbundenen Kosten durchlaufen müssen?

Kann Person A hier auf das ungedeckte Beitragskonto der Zwangsanmeldung von Person B verweisen?

Vielen Dank.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 00:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ist es vermeidbar, dass sowohl Person A und Person B das Prozedere Widerspruch, Klage und die damit verbundenen Kosten durchlaufen müssen?
Kann Person A hier auf das ungedeckte Beitragskonto der Zwangsanmeldung von Person B verweisen?
Nach bisherigem allgemeinem Kenntnisstand:
Ja.
Ja.


Wer in einer Wohnung wohnt (oder schläft) für die bereits ein Beitragskonto besteht, sollte wohl besser *schleunigst* den einfachen Weg gehen und mit Verweis auf das bereits bestehende Beitragskonto sein eigenes, von denen errichtetes Beitragskonto löschen lassen!
Alles andere macht es nur schwieriger bis ausweglos.

Die große Frechheit ist:
Für eine Abmeldung aufgrund Wohnens in einer Wohnung, für die bereits ein Beitragskonto besteht, gibt es meines Wissens *kein eigenes Formular* und auch *keinen Punkt* innerhalb der vorhandenen Formulare des sog. "Beitragsservice"

Formulare für Bürgerinnen und Bürger
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Man muss sich wohl behelfen mit diesem:

Abmeldung der Wohnung
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie Ihre Wohnungen abmelden möchten, weil Sie z.B. in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf

PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeine Frage schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurde (und obendrein eigentlich auch eher eine Frage an den sog. "Beitragsservice" ist), bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 02:05 von Bürger«
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