Eiegentlich hat es doch nur genau 2 Möglichkeiten, eine ZahlungsPFLICHT zu generieren?
Möglichkeit 1,
- realisiert sich über den Weg einer europäischen bzw. nationalen Steuer, wobei man hier zu berücksichtigen hat, wer europäisch bzw. national überhaupt zur Steuerverwaltung berechtigt ist;
Möglichkeit 2,
- realisiert sich direkt aus einem Vertrag zwischen Leistungserbringer/Verbraucher und Leistungsempfänger/Firma/Behörde, wobei man hier europäisch wie national zu beachten haben wird, ob es für den Leistungserbringer/Verbraucher überhaupt eine Pflicht haben kann, einen Vertrag mit einem bestimmten Leistungsempfänger/Firma/Behörde zu schließen;
Für einen Staat, wo Recht und Ordnung nicht nur auf dem Papier stehen, kann und darf es keine andere Möglichkeit der Generierung einer ZahlungsPFLICHT geben.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;