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Autor Thema: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?  (Gelesen 3045 mal)

M
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Angenommen Person A besitzt einen Nebenwohnsitz und einen Hauptwohnung bei seinen Eltern.
Beide Haushalte sind ordnungsgemäß bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern gemeldet und zahlen Rundfunkbeiträge.


Person A möchte nun Gebühren sparen, und plant seine Nebenwohnung beim zuständigen Meldeamt abzumelden; wohnt jedoch dennoch dort.
Es erfolg eine Abmeldung der Nebenwohnung beim Beitragservice mit Verweis auf den bereits bestehenden Hauptwohnsitz bei seinen Eltern.


Wie bewertet ihr das Risiko auf eine rückwirkende Nachzahlung?
Wie warscheinlich ist es, dass Person A's Vorhaben mittels Zahlungsabgleich beim Vermieter offengelegt wird,
und es zu einer rückwirkenden Zahlung des Rundfunkbeitrages kommt?



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Nach der Abmeldung beim EWM dürfte es dem BS schwer fallen, nachzuweisen,  dass man dort gewohnt hat. Sollte eine Anfrage kommen, braucht man keine Angaben machen, das gibt das Gesetz nicht her.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Beitragsservice könnte noch den einen oder anderen Infobrief an die Nebenwohnung verschicken nur um zu testen, das die Post auch wirklich als unzustellbar zurück kommt, wegen aufgegebener Wohnung des Beitragsschuldners.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Beitragsservice könnte noch den einen oder anderen Infobrief an die Nebenwohnung verschicken nur um zu testen, das die Post auch wirklich als unzustellbar zurück kommt, wegen aufgegebener Wohnung des Beitragsschuldners.
Unwahrscheinlich, BS ist hoffnungslos überlastet mit dem an Stasizeiten erinnernden Jagen von Bürgern, die sich nicht freiwillig zum Sklaventum anmelden. Wenn man nicht am Zweiwohnsitz angemeldet ist, ist es kein Zweitwohnsitz mehr im Sinne des RBStV, die Wohnung hat den Status einer leerstehenden Wohnung. Davon gibt es so viele, da lohnt sich nicht das Nachforschen. Das wäre für BS organisatorisch nur zu schaffen, wenn nach alter Stasimanier wirklich jeder Nachbar den anderen melden würde, um nicht selbst Opfer der Stasi zu werden. Da werden wir wohl erst landen, wenn niemand mehr Widerstand leistet und sich fast jeder freiwillig in die Sklaverei begibt.


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V
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Mir ist bewusst, dass das nicht die Frage war, aber:

wenn Person A den Nebenwohnsitz bei der Meldebehörde abmeldet, obwohl dieser Wohnsitz nach den tatsächlichen Verhältnissen noch besteht, verstößt Person A gegen Melderecht.


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G
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Verstöße gegen das Melderecht werden aber nicht mit einem lebenslangen, exorbitant hohen Zwangsbeitrag bestraft.


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Person A möchte nun Gebühren sparen, ...
Anm. Mod sepppl: Für Ratschläge darüber, was bezahlt werden muss und was nicht, ist der Beitragsservice zuständig. Wir verstehen uns auch nicht als Service zum Gebührensparen. Wir kommen hier in der Moderation kaum hinter den Anfragen derjenigen her, die ernsthaft gegen den Rundfunkbeitrag kämpfen. Threads wie diese binden Resourcen, die im richtigen Kampf gegen den Rundfunkbeitrag fehlen und bringen die Leute auch auf falsche Fährten.
Der Thread wird erstmal vorläufig geschlossen und wahrscheinlich gelöscht. Ich bitte um Verständnis!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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