...Wenn Soldat X nicht mehr dort wohnt, wird von den Dummfunkern das Konto seiner Freundin wiederbelebt und die Nummer geht von vorne los. ...
"Normalerweise" kommt ein Anschreiben an Soldat's Freundin:
Bestätigung der Abmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Information.
Sie teilen uns mit, dass bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden.
Wir haben daher das Beitragskonto zum Anmededatum storniert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und DeutschlandradioVon daher sollte Ruhe sein:
Auszug:
Die personenbezogenen Daten abgemeldeter Beitragszahler werden im Datenbestand des Beitragsservice automatisch gelöscht. Da diese Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung der der Landesrundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung obliegenden Aufgaben jedoch noch für eine bestimmte Zeit benötigt werden, kann die Löschung erst nach einem Jahr – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde – erfolgen.Quelle:
http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/datenschutz_merkblatt/Wenn nicht: wie steht es um Datenschutz, Datenvorratshaltung; Löschung von (Alt/Stornier-)Datensätzen
denn: vom EMA bekommen die ja nur bei An-/Abmeldung oder Tod wieder etwas zu hören - so jedenfalls nach der Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) - hier Rheinland-Pfalz:
§ 16
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:
...
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.Gruß
Kurt
PS: wobei mir gerade auffällt dass es da wohl eine Diskrepanz zwischen "Beitragsservice" und MeldDÜVO gibt !?
BS: ...kann die Löschung erst nach einem Jahr – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde – erfolgen.
MeldDÜVO: ...und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.
Ein neuer Nebenkriegsschauplatz !
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."