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Autor Thema: Ist ein Soldat GEZ befreit?  (Gelesen 18023 mal)

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Ist ein Soldat GEZ befreit?
Autor: 30. Januar 2015, 14:30
Hallo meine Freunde eines gemeinsamen Zieles  :laugh:,

Ich hab mal eine Frage. Und zwar fragt sich Person S, ob Soldaten Beitragsbefreit sind, wenn diese nur am Wochenende zuhause sind oder sogar in der Kaserne leben.

Ich freue mich auf eine Diskussion ;)


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#1: 30. Januar 2015, 14:39
Ein Soldat der keine eigene Wohnung unterhält und in der Gemeinschaftsunterkunft wohnt ist ausdrücklich befreit. Das war zu meiner Zeit nicht so, um zu vermeiden daß die GEZ-Schergen rumschnüffeln standen aber Kameraden mit Schnellfeuergewehren am Eingang.


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#2: 30. Januar 2015, 14:49
Hm...das dachte ich mir auch @GEiZ ist geil. Aber dann müsste man ja postalisch dort beim Einwohnermeldeamt auf die Kaserne gemeldet sein. Person S hat zwar eine Wohnung zur Miete, jedoch steht auch seine Freundin im Mietvertrag drin. Und genau dort habe ich keine Schnellfeuergewehre :(


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#3: 30. Januar 2015, 15:04
Ja, der Soldat X als solcher ist leider nicht befreit, nur die Gemeinschaftsunterkunft. Die Wohnung die er mit seiner Freundin bewohnt dürfte Zwangsbezahlfernsehpflichtig sein. Beim Einwohnermeldeamt auf die Kaserne anmelden geht. Einfach Straße und Hausnummer angeben. Aber dann bekommt die Freundin ungeliebte Post. Die Freundin kann man in der Regel nicht auf die Kaserne ummelden, außer man ist der Standortkommandant und hat ein schickes Einfamilienhäuschen im Kasernengelände. Das wäre dann zwar auch GEZ-pflichtig, das weiß die GEZ aber nicht.

Früher war das so: http://www.gez-abschaffen.de/Soldaten.htm


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#4: 30. Januar 2015, 19:28
Achja, Bernd Höcker ist mir da sofort eingefallen als ich den gelben Hintergrund gesehen habe :)

Was meinst du würden diese Goldeintreiber tun, wenn Soldat X sich auf die Kaserne ummeldet, obwohl er heute einen Widerspruch gegen einen Forderungsbescheid des BS abgeschickt hat? Zudem habe ich von Soldat X gehört, das seine Freundin auch Post bekommen hat (die ja in der gleichen Wohnung wohnt) und er hat es ganz einfach gemacht: Er hat sie über sich laufen lassen und sie wurde am 23.01.15 abgemeldet :)

Bisschen tricky das ganze aber durchschaubar. Wir müssen einfach alles tun um denen den Hahn zu zudrehen!!! (#)


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#5: 30. Januar 2015, 20:45
Macht zwar Spaß, wird aber nicht funktionieren. Wenn Soldat X nicht mehr dort wohnt, wird von den Dummfunkern das Konto seiner Freundin wiederbelebt und die Nummer geht von vorne los. Vielleicht kann sich Freundin Z bei Ihren Eltern anmelden? Oder bei denen von Soldat X? Hauptsache eine Anschrift bei der offizielle Schreiben zugestellt werden können.


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#6: 30. Januar 2015, 21:10
Ja aber greifen diese Eintreiber nicht immer auf Daten vom Einwohnermeldeamt zurück?


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#7: 30. Januar 2015, 21:28
Ja, aber wenn Soldat X in der Kaserne gemeldet ist, ist er vom Zwangsbezahlfernshen befreit. Seine Freundin ist bei den Eltern gemeldet, dort zahlt schon jemand, also auch frei. In der gemeinsamen Wohnung ist niemand mehr gemeldet, also auch frei. Die GEZ-Schergen, die das früher prüfen wollten, gibt es nicht mehr, die verkaufen wieder Zeitschriften-Abos. Oder doch nicht? Das war früher so schön:

http://www.lustigestories.de/stories/gez.php


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#8: 31. Januar 2015, 00:31
...Wenn Soldat X nicht mehr dort wohnt, wird von den Dummfunkern das Konto seiner Freundin wiederbelebt und die Nummer geht von vorne los. ...
"Normalerweise" kommt ein Anschreiben an Soldat's Freundin:

Bestätigung der Abmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre  Information.
Sie teilen uns mit, dass bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden.
Wir haben daher das Beitragskonto zum Anmededatum storniert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


Von daher sollte Ruhe sein:
Auszug:
Die personen­bezogenen Daten abgemeldeter Beitragszahler werden im Datenbestand des Beitragsservice automatisch gelöscht. Da diese Daten zur ordnungs­gemäßen Abwicklung der der Landes­rundfunk­anstalt bzw. dem Beitragsservice im Rahmen der Rundfunk­beitrags­erhebung obliegenden Aufgaben jedoch noch für eine bestimmte Zeit benötigt werden, kann die Löschung erst nach einem Jahr – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde – erfolgen.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/datenschutz_merkblatt/

Wenn nicht: wie steht es um Datenschutz, Datenvorratshaltung; Löschung von (Alt/Stornier-)Datensätzen ???

denn: vom EMA bekommen die ja nur bei An-/Abmeldung oder Tod wieder etwas zu hören - so jedenfalls nach der Meldedaten-Übermittlungs­verordnung (MeldDÜVO) - hier Rheinland-Pfalz:
§ 16
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:
...
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.



Gruß
Kurt

PS: wobei mir gerade auffällt dass es da wohl eine Diskrepanz zwischen "Beitragsservice" und MeldDÜVO gibt !?
BS: ...kann die Löschung erst nach einem Jahr – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde – erfolgen.
MeldDÜVO: ...und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.
Ein neuer Nebenkriegsschauplatz !


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#9: 31. Januar 2015, 04:25
Oh man...ist das Schlimm. Aber Der junge Krieger und sein Weib sind auf dem richtigen Weg. Da Soldats Freundin über Ihn läuft und er sie abgemeldet hat beim BS mit der darauffolgenden "Bestätigung der Abmeldung" muss jetzt nur noch der Soldat sich beim Einwohnermeldeamt ummelden  :laugh:. Danke für die Info

Ach...so mal unter der Hand: In der Einheit des Soldaten gibt es auch einige die auf die Barrikaden gehen und auch nicht zahlen, die wurden natürlich schon von unserem Krieger informiert, das sie nicht alleine sind im Deutschland weitem Kampf und haben auch schon den Weg in dieses Forum gefunden  ;)


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#10: 31. Januar 2015, 07:10
Das ist noch viel schlimmer als sich Soldat X momentan vorstellen kann. Auch wenn er sich jetzt ummeldet, wollen die Dummfunker die vierhundertundirgendwas Euronen seit 01.01.2013 bis heute. Auch für Soldat X hat der Kampf begonnen. War das wirklich schon ein Bescheid dem Soldat X widersprochen hat? Stand da oben Bescheid und auf der Rückseite die Rechtsbehelfsbelehrung? Dann muß Soildat X ja vorher schon einen ganzen Stapel nicht rechtswirksame Info- und Drohbriefe bekommen haben.


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#11: 05. Februar 2015, 19:24
Das ist noch viel schlimmer als sich Soldat X momentan vorstellen kann. Auch wenn er sich jetzt ummeldet, wollen die Dummfunker die vierhundertundirgendwas Euronen seit 01.01.2013 bis heute. Auch für Soldat X hat der Kampf begonnen. War das wirklich schon ein Bescheid dem Soldat X widersprochen hat? Stand da oben Bescheid und auf der Rückseite die Rechtsbehelfsbelehrung? Dann muß Soildat X ja vorher schon einen ganzen Stapel nicht rechtswirksame Info- und Drohbriefe bekommen haben.

Der Krieg von Soldat X hat letzte Woche begonnen indem er dem "Festsetzungbescheid", mithilfe diesem Forum und seinen aufgeklärten Mitgliedern, widersprochen hat!

Die Briefe davor, waren nur Drohbriefe und "Infobriefe" ohne irgendeine Rechtsbelehrung. Nicht mal einen Beitragsbescheid - NEIN -... gleich einen Festsetzungsbescheid  :'(


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Re: Ist ein Soldat GEZ befreit?
#12: 06. Februar 2015, 20:58
So, am 02.02.15 kam der Widerspruch per Einschreiben gegen den Festsetzungsbescheid an... das kam dabei im Anhang gezeigt raus. Keine Unterschrift irgend eines Verantwortlichen... lächerlich!


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