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Autor Thema: Urteil verbietet Mail zu Anmeldebestätigung für Onlineshop  (Gelesen 1172 mal)

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo,

ein Auszug aus:
http://www.online-und-recht.de/urteile/Bestaetigungs-Mails-ueber-Eroefnung-von-Kundenkonto-ist-unzulaessige-Werbung-Amtsgericht-Pankow-Weissensee-20141216/

Zitat
E-Mail beschränkte sich im Wesentlichen auf die Information, dass für den Verfügungskläger bei der Verfügungsbeklagten ein Kundenkonto eingerichtet sei. Ob eine derartige Information Werbung darstellt oder nicht, hängt davon ab, ob der Empfänger dieser Information tatsächlich die Einrichtung des Kundenkontos veranlasst hat. Hat er dies, stellt die Information hierüber für sich genommen noch keine Werbung dar. Hat er dies hingegen nicht, muss sich eine E­-Mail wie die streitgegenständliche aus seiner Sicht als - sogar besonders aufdringliche - Absatzförderungsmaßnahme darstellen und ist damit Werbung.

Übertragen auf ein unverlangt eingerichtetes Beitragsservicekonto handelt es sich auch um Werbung. Ich habe es immer gewusst.  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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