Hallo Liebe Mitstreiter,
ich habe nun mehrere Stunden mich durch die FAQs gewühlt und bin mittlerweile mehr verwirrt als informiert (GV, BV, BS... etc.).
Bevor ich an Person A nun was „falsches“ empfehle – dacht ich mir ich fass den Fall von Person A kurz zusammen und evtl. kann mir jemand aus diesem Forum einen kleinen Tipp geben was Person A am besten tun bzw. lassen soll.
Zum Fall:
Wie viele andere auch hat Person A mehrere Mahnungen erhalten. Am 01.08.2014 kam dann der „Gebühren-/Beitragsbescheid“. Auf diesen „Gebühren-/Beitragsbescheid“ hat Person A am 22.08.2014 mit einem Widerspruch per Einschreiben reagiert.
Am 01.09.2014 erhielt Person A ein „Festsetzungsbescheid“. Bei diesem Schreiben stand in der Mitte des Briefes „Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben“
Person A hat auf diesen Festsetzungsbescheid nicht reagiert. – Da Person A ja ein Widerspruch eingereicht hat und auf diesen Widerspruch bislang noch niemand reagiert hat.
Zudem sind in diesem Schreiben die Rundfunkbeiträge vom 04.2014 bis 06.2014 + Säumniszuschlag aufgeführt (61,94 €).
Am 20.11.2014 hat Person A das Antwortschreiben vom Beitragsservice erhalten (typische Ablehnung des Widerspruchs per Standard Textbausteinen…). Person A hat darauf nicht reagiert.
Am 04.12.2014 erhielt Person A ein Brief vom Beitragsservice mit dem Betreff „Zahlung der Rundfunkbeiträge“. Darin sind nur die fälligen Rundfunkbeiträge aufgelistet.
Am 03.01.2015 kam wieder ein Schreiben mit dem Betreff „Festsetzungsbescheid“.
Diesmal sind in diesem Schreiben die Rundfunkbeiträge vom 07.2014 bis 09.2014 + Säumniszuschlag aufgeführt (61,94 €). Bislang hat Person A auch auf dieses Schreiben nicht reagiert.
Wäre sehr dankbar wenn jemand ein kurzes Feedback schreiben könnte wie sich Person A am besten verhalten soll.
Vielen Dank für eure Mühe und beste Grüße,
xgame