Immer prüfen, ob eine Mahnung "M1", "M2" auch zu dem Bescheid "B1" passt gegen den Widerspuch "W1" mit Antrag auf Aussetzung eingereicht wurde. Nicht das die Mahnung zu einem weiteren Bescheid "B2" gehört, welchen Person A vielleicht nicht erhalten oder auf diesen vielleicht auch keinen Widerspruch eingelegt hat.
Allgemein gilt, der BS sendet unabhängig von "W1" auf "B1" Person A "M1" und auch "M2" zu, aus irgendeinem Grund schaft es der BS nicht die "W1" schnell genug zu bearbeiten. "M1" und "M2" auf einen Bescheid "B1" werden aber automatisiert erstellt.
Der Erhalt einer "M1" oder "M2", welche sich bei Person A keinem Bescheid "B1" zuordnen lassen sind ein Merkmal dafür das es neben Bescheid "B1" noch "B2" oder "B3" geben könnte. -> Post durch schauen, sollte kein passender Bescheid zu einer "M1" oder "M2" gefunden werden kann Person A
->Fall A -> nachfragen was das soll
->Fall B -> nicht nachfragen, es folgt die GV -> sich damit rumärgern
"M1" == erste Mahnung
"M2" == zweite Mahnung
Der BS/LRA macht es jedoch schwer zuerkennen anhand der Beträge, welche Mahnung zu genau zu welchen Bescheid gehört -> weil dies ja immer auch gleich die Zumme aller scheinbaren Forderungen auflisten und nicht nur dass was mittels Bescheid versucht wurde festzusetzen.
Der Bürgen muss also seine Unterlagen sauber und ordentlich und zeitlich sortieren, und immer prüfen, welche Antwort/Reaktion folgte worauf.