das ist an sich wie ein WG Normalfall auch ist
WG -> einer darf zahlen, wer das ist wäre laut diesen Regelungen egal, hauptsache einer zahlt
zahlt keiner "freiwillig" versucht der BS oder die LRA sich einen auszusuchen
verstecken bringt auf Dauer nichts, außer aus sicht von PersonX mehr Arbeit in Sachen GV/Finanzamt/Stadtkasse
mögliche Lösungen zur Vermeidung
Eine Person A meldet sich vollständig ab, also bei der Meldebehörde, wenn Sie Deutschland, auch nur vorübergehend verlässt. Sollte sie bereits beim BS geführt werden, wenn auch unfreiwillig, dann dort ebenso abmelden. Kommt Person A zurück nach Deutschland wieder anmelden. (Falls die Anmeldung ohne andere Probleme in Deutschland unterbrochen werden kann)
In dem oben Fall bekommt der BS beständig die Adressänderungen zu gesendet, diese hebt dieser tatsächlich auch auf.
Person A, würde also immer wieder Post vom BS bekommen.
Sollange dem BS/LRA nicht bekannt ist, wer für die Wohnung zahlen wird, werden Schreiben an alle Personen versendet. Gegebenfalls kommt eine beschönigt bezeichnete Zwangsanmeldung für jeden.
Auf diese folgt bei Nichtzahlung irgendwann ein Bescheid pro Anmeldung, wird diesem nicht widersprochen wird ein GV oder ähnlich beauftragt, und das jeweils.
Da Person M beständig in der Wohnung zu wohnen scheint, wäre folgende Variante wahrscheinlich sinnvoll.
Person M prüft, ob für Person M bereits eine Zwangsanmeldung vorliegt. Und prüft ob bereits Bescheide vorhanden sind.
Ja, besteht noch die Frist für Widerspruch, dann nutzen
Nein Frist ist bereits abgelaufen -> kommt sicher ein GV -> Person M hat dann wahrscheinlich keine Bescheide erhalten, sonst hätte diese ja im Vorfeld Widerspruch eingelegt, also Nachweise anfordern, dass Person M Bescheide auch tatsächlich erhalten hat, dazu gibt es hier bereits Themen.
Sollte Person A bereits Bescheide erhalten haben, das Gleiche
Ja, besteht noch die Frist -> dann Widerspruch
Grundsätzlich, sollte die Person M überlegen, ob das Verfahren nicht sinnvollerweise auf Person M weiter geführt werden sollte. Dazu meldet sich Person A beim BS so um, dass die Wohnung unter Person M bereits bezahlt wird, unabhängig davon, ob M das nun macht oder nicht, also in Widerspruch läuft. Dazu reicht es, eine formlose Antwort zum BS zu senden, sinnvollerweise vor einem Bescheid bei Person A,
sollte bereits ein Bescheid vorhanden sein, kann das auch mit dem Widerspruch erfolgen, falls für Person M bereits eine Anmeldung vorliegend ist. Ab diesem Moment kann Person M sich mit dem BS/LRA streiten und Person A sollte außenvor sein.
zu 1, das kommt auf die Art der Briefe an, sollte ein Bescheid dabei sein, wäre ein Widerspruch sinnvoll
zu 2, versuchen kann der GV alles zu pfänden, was der Person A persönlich gehört und in Ihrem Heimatland auch pfändbar wäre
z.B.
https://books.google.de/books?id=GREiAAAAQBAJ&pg=PA663&lpg=PA663&dq=Pf%C3%A4ndung+von+Ausl%C3%A4ndern+in+Deutschland&source=bl&ots=tmqrqqHUsk&sig=F3fYtGusVsNMVY9HBKrTtXuyDBI&hl=de&sa=X&ei=REu8VLiTDMXgaInVgLAP&ved=0CFQQ6AEwBw#v=onepage&q=Pf%C3%A4ndung%20von%20Ausl%C3%A4ndern%20in%20Deutschland&f=falseoder
z.B. auch mittels
http://www.heckmann.net/taschenpfaendung/zu 3, ein GV wird zuerst ein gütliche Einigung zu reichen versuchen, also die freiwillige Zahlung, erst wenn das nicht funktioniert, kommt Vermögensauskunft etc. Pfändung -> dabei könnte alles gepfändet werden was Person A gehört und sich verwerten läßt und auch rechtlich pfändbar ist
Wird versucht bei A zu pfänden, und pfändet ein GV Sachen, welche nicht A gehören, so kann eine Person M rechtlich dagegen vorgehen -> und seine Rechte an den gepfändeten Sachen gelten machen -> insgesamt erscheint das PersonX aufwendiger, als einen Widerspruch zu schreiben
zudem gibt es neben dem GV noch andere, welche Dienste ( z.B. Finanzamt, Stadtkasse) welche das Geld einfordern können, das Finanzamt, kann direkt auf Konten zugreifen, in wie weit das genutzt werden könnte, wenn das Konto ein Gemeinschaftskonto ist
ist PersonX unklar, aber beim Konto von PersonX hat das Finamt ohne zu zucken eine Sperre (nicht wegen Rundfunk) verursacht, Kosten ca. 42 € und jede Menge Rücklastschriften, weil mit so einer Sperre verweigert die Bank jede Ausszahlung
zu 4
das kommt drauf an, ob ein GV beauftragt wird, ein GV versucht an sich zuerst mittels Brief Kontak herzustellen
5.
Amtsprache deutsch -> ein Widerspruch kann in jeder anderen Landessprache verfast werden zum Fristeinhalten
die "Behörde" kann dann unter Fristsetzung eine Übersetzung vom Widerspruchsführer verlangen
erbringt der Widerspruchsführer keine Übersetzung -> siehe Link wegen besser Erläuterung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10378.msg71005.html#msg71005insbesondere Punkt 4, hier als Zitat, mit FETT
(4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht oder eine Leistung begehrt werden, so gelten die Anzeige, der Antrag oder die Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben, wenn auf Verlangen der Behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Andernfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Auf diese Rechtsfolge ist bei der Fristsetzung hinzuweisen.
PersonX würde denken, das es sinnvoll sein könnte in der Sprache von A zu antworten, ob diese antwort auf einen Bescheid oder auf so ein Infobrief erfolgt, kommt auf den aktuellen Stand an.
Wichtig ist, auf einen Bescheid, sollte Fristgerecht reagiert werden, sonst geht die Sache mit Sicherheit zu GV/Finanzamt oder Stadtkasse oder ähnlich -> das bedeutet ungleich mehr Arbeit, oder extremmes Durchhalten in den Aussagen, keine "Bescheid" bekommen zu haben.
Bei den runden Tischen ist das mit den GV's aktuell weit oben und sieht wenig entspant aus, weil sich der BS/LRA scheinbar an keine rechtsgültigen Vorschriften hält, oder dieser Punkt bisher noch nicht rechtssicher von Gerichten abgeurteilt wurde. PersonX würde das vermeiden.
PersonX würde Widerspruch einlegen und einfach warten, bis dann entweder der Widerspruchsbescheid kommt oder falls davor ein GV kommen will, dann würde PersonX Klage einreichen, das ist deutlich entspanter. Aktuelle Kosten bei PersonX 1,80 € fürs das Porto der Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch