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Autor Thema: Wer bestellt und wer verfügt die Richter an den Verwaltungsgerichten?  (Gelesen 1392 mal)

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo geliebte Beitragsschuldner,

inspiriert von Maxdata24 Obergerichtsverfahren (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90519.html#msg90519) habe ich zwei grundsätzliche Fragen.

Erstens: Wer bestellt die Richter zu den Verfahren? Kann dahinter ein Auswahlprozess stehen der ÖRR-freundliche Richter bevorzugt? Ich kann einfach nicht glauben das so gut wie alle Richter taub und blind für die Argumente der Kläger sind und immer die Klagebegründung copy&paste von anderen Urteilen oder den Hochglanzprospekten der ÖRR entnehmen. Schliesslich fallen Richter auch kurzfristig vor Verfahren (offiziell wegen Krankheit oder vielleicht doch wegen fehlender Linientreue?) aus und müssen ausgewechselt werden.

Zweitens: Wer hat die Autorität Richter anzuweisen ein bestimmtes Urteil zu fällen? Vermutlich haben wir hier noch keine Geheimgerichte. Aber ich kann mir gut vorstellen das es weisungsbefugte Stellen gibt, die einem verbeamteten Richter das Urteilsblatt vorlegen kann. Richter die geschlossen zu Boden schauen bei der Urteilsverkündung lassen Böses erahnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 21:09 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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