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Autor Thema: Presse zum gestrigen Prozess - 10.12.2014 VG Gießen  (Gelesen 10126 mal)

t
  • Beiträge: 85
Ich empfinde dieses letzte "es geht um 25 Euro" ebenfalls als störend irritierend, die Sache scheinbar ins "Lächerliche" ziehen wollend!
Es geht nämlich nicht um 25,- (bzw knapp 18,-) pro Monat, sondern um 17,98   x   50- oder 60 Milllionen!
Es geht um rund 20 Millionen PRO TAG!

Es geht um 8 bis 10 MILLIARDEN pro Jahr, nicht wahr?


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R
  • Beiträge: 1.126
Mit DEM Familiennamen hättest Du den Fall eigentlich gewinnen müssen.... ;)

Gratulation zum Teilerfolg und nochmals danke für den Hinweis auf das Gebaren der Sendeanstalten in anderen Bundesländern. Das größte Geschenk für mich zu Weihnachten wäre ein Beitragsbescheid.......


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

T
  • Beiträge: 268
Weiss vielleicht jemand wann der Kläger seinen ersten Bescheid erhalten hat?


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T
  • Beiträge: 6
1.6.13 erster Bescheid
2.1.14 Widerspruchsbescheid
Besten Gruß,
Th.K.


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T
  • Beiträge: 268
Danke!


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  • Beiträge: 26
Im Zusammenhang mit diesem Urteil und wenn man es nicht besser wüsste,könnte man glatt meinen das es sich dabei
Zitat:"Allerdings ist eine Berufung beim "VGH" in Kassel möglich."

nur um den Volksgerichtshof handeln kann.
Sind wir wieder soweit?  >:D



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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

w
  • Beiträge: 177
  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Zitat
Was für ein Witz!
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.
Auch ein Verwaltungsgericht muss die Verfassungswidrigkeit formeller Gesetze prüfen, wenn diese Frage sich stellt. Es hat nur keine diesbezügliche Verwerfungskompetenz. Hält es ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist der Weg der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG zu beschreiten, wobei dann das Bundesverfassungsgericht bzw. das jeweilige Landesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden. Das hat das VG hier nicht getan, da es die dem Rundfunkbeitrag zugrunde liegenden Normen für verfassungsgemäß hält.

Leider ist bislang kein Verwaltungsgericht zur Überzeugung gelangt, diese Normen seien verfassungswidrig.

Danke für die Info!

auch hier hat es heute als Erwiderung auf die eingereichte Klage 18 Seiten "Standard-Begründung" vom HR (2-fache Ausfertigung?! - inkl. einer ganzen Menge Tippfehler in den Baukastentexten) "geschneit", wo durch den HR auf der Verfassungsmäßigkeit mit der Aufzählung einer fast einseitigen Liste von VG-Urteilen beharrt wird.

Außerdem reden bzw. schreiben die ganz viel von Autos, aber auf die konkreten Inhalte der Klage geht diese Baukasten-Begründung des HR gar nicht ein...

Von einer übersandten 79-seitigen Akte schreiben die HR-Schreiberlinge auch, die ist aber wohl beim Gericht liegengeblieben. Vielleicht war der Umschlag zu eng.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 18:58 von Bürger«

 
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