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Autor Thema: Die Anwälte der Landesrundfunkanstalten - Interessenkollisionen?  (Gelesen 2593 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Nach Klageerhebung wird die LRA natürlich anwaltlich vertreten. Die erste Aktion des Anwalts ist das Aufsetzen der Klageabweisungsschrift.

Bei der Internetrecherche nach dem Namen des Anwalts habe ich festgestellt, dass dieser zwar im Zusammenhang mit mehreren Anwaltskanzleien dort auftaucht, jedoch nie im Zusammenhang mit der LRA, auch in seinem Lebenslauf nicht. In der Klageabweisungsschrift wird der Eindruck erweckt, der Anwalt arbeite in der Rechtsabteilung der LRA. 

Nun gibt es bei Anwälten die Gefahr der Interessenkollision, wenn sie "mehrerer Herren Diener" sind. Dabei muss es aber garnicht sein, dass der Anwalt offensichtlich gegensätzliche Interessen vertritt, manchmal sind es sehr versteckte Zusammenhänge, die dem Anwalt dann aber auch zum Verhängnis werden können.

An alle bereits Klagenden:
Bitte recherchiert doch (erstmal) auch, ob die Anwälte Eurer LRAs auch noch in anderen Kanzleien arbeiten.
Möglichst aber hier im Forum keine Namen nennen, höchstens per PM an mich, falls ich ein Teil der Recherche übernehmen soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 01:28 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Da wäre schon eine einfach Info von unseren Prozessbeobachtern hilfreich. Ist der RA der LRA bei den Massenverfahren immer der/die gleiche?

Vermutlich wäre es wirtschaftlich für Verfahren der untersten Ebene immer den gleichen RA auf Tour zu schicken.

Interessant wäre auch das Wissen, ob LRA neben Justiziar (muss kein ausgebildeter RA sein), auch echte Rechtsabteilungen unterhalten oder sind sie gezwungen sich RA aus der freien Wirtschaft zu nehmen?


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 3.238
Wie soll ein Anwalt der LRA einen Interessenskonflikt haben? Er kann doch jede LRA vertreten, unabhängig vom Standort. Persönlich braucht er auch nicht zum Prozess erscheinen, dafür kommen die Prozessbevollmächtigten, wenn überhaupt. Es ist ja manchmal sogar nur der Richter als Anwalt der LRA zugegen, die schicken nicht zu jedem Prozess einen Prozessbevollmächtigten.


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  • Moderator
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@Roggi:
Der Begriff ist "Interessenskollision"! Der offensichtlichste Fall dafür wäre, wenn er gleichzeitig Kläger und Beklagten vertreten würde. Es gibt aber Konstellationen, da ist die Kollision sehr verdeckt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 3.238
Es gibt ja nicht viele Anwälte, die den Kläger gegen den RBStV vertreten. Die wenigen, die den Kläger vertreten, können schnell überprüft werden.


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