Nach Klageerhebung wird die LRA natürlich anwaltlich vertreten. Die erste Aktion des Anwalts ist das Aufsetzen der Klageabweisungsschrift.
Bei der Internetrecherche nach dem Namen des Anwalts habe ich festgestellt, dass dieser zwar im Zusammenhang mit mehreren Anwaltskanzleien dort auftaucht, jedoch nie im Zusammenhang mit der LRA, auch in seinem Lebenslauf nicht. In der Klageabweisungsschrift wird der Eindruck erweckt, der Anwalt arbeite in der Rechtsabteilung der LRA.
Nun gibt es bei Anwälten die Gefahr der Interessenkollision, wenn sie "mehrerer Herren Diener" sind. Dabei muss es aber garnicht sein, dass der Anwalt offensichtlich gegensätzliche Interessen vertritt, manchmal sind es sehr versteckte Zusammenhänge, die dem Anwalt dann aber auch zum Verhängnis werden können.
An alle bereits Klagenden:
Bitte recherchiert doch (erstmal) auch, ob die Anwälte Eurer LRAs auch noch in anderen Kanzleien arbeiten.
Möglichst aber hier im Forum keine Namen nennen, höchstens per PM an mich, falls ich ein Teil der Recherche übernehmen soll.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)