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Autor Thema: Post aus Köln stets unzustellbar zurück - Jetzt zahlen?  (Gelesen 4914 mal)

G
  • Beiträge: 2
Hallo

Gehen wir von der nachfolgend beschriebenen, fiktiven Situation aus:

Herr B zieht mit Frau B zusammen nach SH im Jahre 2012. Herr B besaß nie RF Geräte und war somit nie registriert. Seine Frau hingegen meldete am alten Wohnort alles korrekt ab und war somit nicht mehr Kundin bei einem "Service". Nach dem Umzug nach SH bekam sie stets Briefe, vermutlich durch die Ummeldung, die immer zurück an den Absender gingen oder nicht zugestellt werden konnten, da deren Grundstück oft verschlossen ist und die Zustellung von Briefen nicht erfolgen konnte. Die Tasache einer "Zwangsabgabe" ab 2013 war ihnen nicht bekannt.

Nun überlegt Herr B, ob er ab 2015 die Zwangsabgabe entrichten soll?! Falls Frau B nun wieder einen Brief erhalten sollte, fragt sie sich, ob darin eine Nachzahlung gefordert wird und ob man dieser nachgehen sollte?!

Wie denkt ihr über diesen hypothetischen Fall?

George


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P
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Der Sinn mit jetzt zahlen ist nicht ersichtlich. Wenn bisher nicht für irgendwas bezahlt wurde warum jetzt damit anfangen?

Es wird wohl wahrscheinlich wenn dann eine Nachzahlung in jedem ab 01.01.2013 sein, also irgendwas um die 24 x 17,98 € plus Extranachzahlungsgebühren.

PersonX kann aus diesem Grund nicht nachvollziehen was Person B dazu bewegen könnte jetzt damit anzufangen zahlen zu wollen, selbst da wo die 32 Wirtschaftsweisen sagen, der Rundfunkbeitrag ist nicht zukunfsfähig.


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Inzwischen gibt es so viele Argumente, die gegen den Rundfunkbeitrag sprechen, dass es wirklich nur noch ein Kriterium gibt, um zu zahlen, und das wäre intensiver Rundfunkkonsum.


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v
  • Beiträge: 1.199
... dass es wirklich nur noch ein Kriterium gibt, um zu zahlen, und das wäre intensiver Rundfunkkonsum.

DAS sehe ich aber vollkommen anders!!! Der einzige Grund freiwillig zu zahlen ist, die Grundrechtsverstöße unwidersprochen hinzunehmen und zu akzeptieren! Solange die ihren Mist unverschlüsselt ausstrahlen, ist der Konsum oder die Menge des Konsums vollkommen unerheblich - das soll doch jeder für sich selbst entscheiden.



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 3.237
Wenn ich Rundfunkteilnehmer wäre, würde ich die Grundrechtsverstösse nicht erkennen, weil ich denken würde, ich bezahle für Rundfunk, nicht fürs Wohnen. Ich wäre in Sorge, dass die Rundfunkverweigerer mein Hobby verteuern würden, wenn sie es nicht mitfinanzieren. Wenn ich jeden Schwarzseher mitfinanzieren müßte, würde ich meinen Fernsehkonsum verdoppeln, um das Geld wieder reinzuholen. Flyer und Gutachten würde ich mitnehmen auf der Straße an den Infoständen und vernichten, damit kein Schaden angerichtet wird. Ich würde Nachrichten daraufhin besonders beachten, ob es wahr ist, was da wieder an Geschichten verbreitet wird. Ich würde im Kollegenkreis die tolle Show, den Superkrimi und die interessante Talkrunde zum Gesprächsthema machen, damit jeder merkt, wie wichtig dieses unglaublich schöne Fernsehprogramm ist, um welches wir in der ganzen Welt beneidet werden.

Oh je, mir wird schlecht...


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Gast

Die banale allgemeine Frage "Sollte Person XYZ den Rundfunkbeitrag bezahlen?" ist ja nun schon mehr als hinreichend oft behandelt worden.  :police:

Leute! Wir sind hier in einem Forum namens "GEZ-BOYKOTT>:D


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Es ist nicht für jeden ersichtlich, warum es diesen GEZ-Boykott gibt. Es hat auch nicht jeder sofort das Forum danach durchstöbert. Eine konkrete Anfrage ist schon schwierig genug, mit Anmeldung im Forum und allen Regeln hier. Eine hilfreiche Antwort ist fast genau so schnell geschrieben wie dein Hinweis. Aber effektiver.


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Gast

Sollte nicht unsensibel klingen - war auch nur als ergänzender Hinweis und Versuch der Untermauerung mit dem Forenmotto gedacht  :)


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Ich kann die Bedenken von rundfunkgegner nachvollziehen. Herr B aus dieser fiktiven Story ist auch jemand, der den Boykott unterstützt.

Er macht sich in diesem Fall nur berechtigte Gedanken darüber, dass evtl. eine hohe Nachforderung gestellt werden könnte und diese durch die momentane Rechtssprechung evtl. auch noch berechtigt begründet werden würde.

Mit einer beginnenden Zahlung ab Januar 2015 würde er zumindest eine weitere Anhäufung stoppen und Frau B aus dem Schußfeld nehmen.

Herr B wäre durchaus bereit den Kampf danach weiter aufrecht zu erhalten, jedoch ist er sich seiner Vorgehensweise nicht sicher.


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Herr B, kann um, sollte wieder erwarten dieser Beitrag nicht für ungültig erklärt werden, Sicherheit zu haben aktuell jeden Monat etwas Geld beiseite legen, z.B. um die 25,- €. Wenn Herr B das so macht, hat Herr B in vielen Jahren wenn die Rechtslage abschließend geklärt ist den passenden Betrag oder aber für sich eine nette Summe um Urlaub zu machen.
Aber was Herr B vermeiden kann wäre es einfach so zu zahlen, weil dann ist das Geld vollständig verloren.
Das Geld wird ja nicht dort aufgehoben, sondern verbrannt. Wollte Herr B also später Geld zurück, weil Herr B Recht bekommen hat, dann haben auch alle anderen Recht bekommen, und alle weiteren zahlen nicht mehr. -> Ohne Rückstellungen ist dort kein Geld mehr vorhanden -> weil es ja monatlich verbrannt wird.
Von einem leeren Konto kann keine Rückerstattung erfolgen, deswegen ist es besser das Geld nicht erst dorthin zu bringen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2015, 12:53 von PersonX«

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Der Kampf von A+B findet nur statt,wenn die Zahlungen eingestellt werden.
Wenn jemand Bedenken hat,soll er die monatliche Steuer in den Strumpf stecken,dann ist das Geld vorhanden,aber zahlen hilft niemandem.
Der Sumpf muss ausgetrocknet werden.


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koppi1947

 
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