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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung  (Gelesen 2938 mal)

h
  • Beiträge: 1
Rückwirkende Zahlung
Autor: 02. Januar 2015, 21:07
guten tag,
ich bin neu hier und soll für 2013 und 2014 knapp 400 Euro gez.zahlen. habe nun  3 schreiben zur zahlungsaufforderung erhalten mit der bekannten androhung. ich habe nie etwas für die gez unterschrieben. bin die ganze zeit arbeitslos gewesen. keine rechnungen oder so bekommen. ich habe auch immer nur den aktuellen job center bescheid aufbewahrt. das job center konnte mir auch nicht helfen. könnt ihr mir sagen wie ich mich verhalten soll. bis her habe ich nicht reagiert! hab einige berichte gelesen aber ich kam ausser das ich nicht regieren soll nicht weiter. gerne auch direkte mail an mich. danke


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k
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Re: Rückwirkende Zahlung
#1: 02. Januar 2015, 21:18
Wenn H die ganze Zeit arbeitslos war,warum hat er dann nicht die GEZ-Freistellung weggeschickt?
Im Nachhinein wird sich der Beitragsservice sicher auf Nichts einlassen,würde es aber versuchen,wenn die Bescheide noch vorhanden sind.
Wenn noch kein Bescheid mit Rechtsbehelf gekommen ist und kein Widerspruch eingelegt wurde,wird bald der übliche Gerichtvollzieher erscheinen.
Sicher auch kein Problem,da nichts zu holen ist.
Aber dazu hier im Forum einlesen,das ist keine Rechtsberatung nur ein Hinweis zur Vorgehensweise.


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koppi1947

P
  • Beiträge: 3.998
Re: Rückwirkende Zahlung
#2: 02. Januar 2015, 22:31
PersonX schreibt das mal A Form zusammen
-> Fragen zum Sachverhalt

Person A soll für 2013 und 2014 knapp 400 Euro Beitrag zahlen.
Person A hat 3 Schreiben mit Zahlungsaufforderung erhalten mit der bekannten Androhung.
-> Wahrscheinlich der Drohung mit einem Bescheid?
-> Der Bescheid ist das was für einen Widerspruch benötigt wird. Das dieser nur als Drohung ausgestellt wird erstaunt PersonX immer wieder.
-> Oder war doch Drohung mit GV gemeint?
Person A hat natürlich niemals etwas für den Beitragservice/GEZ unterschrieben.
Person A war bisher arbeitslos.
Seitens des BS/LRA hat Person A keine Rechnungen oder so bekommen.
-> Diese würde auch nicht Rechnungen lauten -> sondern wie oben Zahlungsaufforderung oder Beitragsbescheid
was hat Person A bekommen? Beischeide oder Schreiben mit Zwangsanmeldung und einfache Aufforderung zur Zahlung?
Person A hat nur den aktuellen job center Bescheid aufbewahrt.
-> Wozu? -> Mit so einen Harz4 Bescheid wäre eine Befreiung möglich.
Das job center konnte Person A auch nicht helfen.
-> Das Job Center ist nicht verantwortlich
Könnt ihr Person A sagen wie sich Person A verhalten könnte. Bis her hat Person A nicht reagiert!

Person A, sollte prüfen, welche Schreiben wann gekommen sind. Und könnte jeweils das Datum plus den Betreff hier auf listen.

rückwirkenden Befreiung bei Harz4 -prüfen und entscheiden -> siehe Links.

HL-Live: "Hartz IV: Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12136.msg81584.html#msg81584

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.msg77040.html#msg77040

Sonst abwarten auf das was seitens vom BS kommt und gegebenfalls Widerspruch einlegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2015, 10:51 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Rückwirkende Zahlung
#3: 03. Januar 2015, 10:52
rückwirkenden Befreiung bei Harz4 -prüfen und entscheiden -> siehe Links.

HL-Live: "Hartz IV: Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12136.msg81584.html#msg81584

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.msg77040.html#msg77040

...es gab dies als *Übergangsregelung* bis Ende 2014.
Deswegen bitte obigen Beitrag selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall (noch?) anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten ;)

http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/
http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2014/09/befreiungsbescheid1.pdf


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