Hallo,
um den Beitrag kürzer zu halten wird die Fallbeschreibung weggelassen, wurde hier im Forum aber schon einmal geschildert falls Interesse daran besteht.
Wie soll es weitergehen?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9578.msg68526.html#msg68526- Person A hatte über ein Jahr lang einen wilde Diskussion mit dem Beitragsservice
- Gegen Beitragsbescheid wurde Widerspruch eingelegt -> keine Reaktion
- Gegen Mahnung wurde Widerspruch eingelegt -> keine Reaktion
- Dann kam von der Gemeinde die Vollstreckungsankündigung
Da Person A somit das erste mal ein rechtskräftiges Dokument hatte, wurde vom VG Köln Klage eingereicht gegen dass nicht einhalten des Rechtsweges und generell gegen die geforderten Beträge.
Dabei wurde natürlich auch Aussetzung der Vollziehung bzw. alternativ einstweiliger Rechtsschutz beantragt.
Daraufhin hat Person A auch ein Schreiben über den Eingang der Klage erhalten und einen Hinweis dass der Beitragsservice von der Vollstreckungen absieht bis zur Klärung des Antrages.
Da Person A auch nichts mehr von der Gemeinde gehört hat scheint dass bei denen auch angekommen zu sein.
Dies war vor etwa 1,5 Monaten, letzten Freitag hatte Person A einen erneuten Brief von der Gemeinde im Kasten.
Neues Aktenzeichen, neue Ankündigung zur Vollstreckung über die gleichen Beträge...
Ist exakt das gleiche Schreiben (Beträge alle gleich) wie das letzte mal, nur neues Aktenzeichen.
Person A hatte erst vor 2 Wochen beim Gericht auf Nachfrage noch Unterlagen eingereicht, also kann der Fall nicht so schnell abgeschlossen sein.
Er hat natürlich auch noch keinerlei Info vom Gericht erhalten darüber.
Handelt der Beitragsservice somit rechtswidrig oder gibt es da ein Schlupfloch dass man erst das Aussetzen zusagt (die alten Antrage wurden ja auch fallen gelassen) und dann einfach einen neuen Vollstreckungsantrag stellt?
Person A wird Morgen nochmal bei der Gemeinde anrufen, allerdings sitzt da auch die absolute Kompetenz in Person, dass war das letzte mal schon ein absoluter Witz!
Da eine erneute Klage beim Gericht wieder 159€ kosten würde, wäre dass der letzte Weg wenn es andere Möglichkeiten gibt bzw. die Vollstreckung eh nicht rechtskräftig wäre.
Jede Meinung ist hier gerne gesehen und erwünscht!
Hier geht es übrigens nicht gegen eine generelle Klage gegen die Gebühren des Beitragsservices, sondern um unberechtigt geforderte Beitrage die Teils absolut absurd sind da auf nicht existierende Adressen eröffnete Beitragskonten und so weiter...