hi nochmal
der Streitwert ist dazu da, die Kosten für das Verfahren überhaupt erst zu bestimmen. Grundgebühr eines Verfahrens an einem VG sind 35 Euro.
Bei Beträgen bis 500 Streitwert wird die dreifache Grundgebühr erhoben, kostet also auf gut deutsch 105 €
siehe auch hier
http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/der Verlierer einer Klage muss auch die Anwaltskosten der Gegenpartei tragen, da jedoch die 1.Instanz nicht anwaltpflichtig ist, scheinen die LRA auch keinen Gebrauch davon zu machen, manchmal ist es sogar so dass die nicht mal einen Vertreter schicken.
es gibt sicher ein paar hand voll, oder vermutlich hundert Leute hier herinnen, deren Klage noch offen ist, manche sind ruhend gestellt, es gibt auch einige, die über ihre Klage dokumentierend berichten.
grüsse