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Autor Thema: Örtlicher OGV hat sich angekündigt!  (Gelesen 2832 mal)

A
  • Beiträge: 1
Örtlicher OGV hat sich angekündigt!
Autor: 15. Dezember 2014, 22:12
Hallo Liebe GEZ-Boykott User,

Folgendes Beispiel: (in der Suche übrigens nicht die passende Antwort gefunden)

Person A - hatte bis Dato keinerlei GEZ-Gebühren bezahlt.

Person A hatte im Kalenderjahr 2014 mehrere Zustellungen des ARD ZDF Beitragsservice erhalten.
Die letzten Schreiben sind von Person A jedoch bis auf weiteres ignoriert worden - ungeöffnet.

Oben genannte Person A erhielt darauffolgend Post des Obergerichtsvollziehers vor Ort.

Im Wortlaut stand im Schreiben an Person A jenes:
"In der Zwangsvollstreckungssache ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, XXXXX Köln, gegen Sie
wurde mir vom Gläubiger die Zwangsvollstreckung erteilt.

Person A fordere ich hiermit auf, sich bis
spätestens XX. Monat, KalenderJahr  - mit mir zwecks Terminvereinbarung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung telefonisch in Verbindung zu setzen.

Im Schreiben an Person A befand sich noch folgender Zusatz - welcher jedoch durchgestrichen wurde:
Sollte(n) Person A, (formuliert in der "Sie" Ansprache) diese Aufforderung nicht beachten, müsste ich - nach Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses - die Wohnung von Person A zwangsweise öffnen lassen. Auf die dadurch für Person A entstandenen Unannehmlichkeiten und Kosten (Hinzuziehen von XX und XXX) weise ich Person A ausdrücklich hin. (Inkl. Paragraphenklausel).


Person A, machte sich darauffolgend auf die Suche auf zuletzt eingetroffene Briefe des ARD ZDF Beitragsservice.

Ausfindig machen konnte Person A folgenden "Festsetzungsbescheid":
Datum 01.11.2014

"Sehr geehrte Person A,

vor einiger Zeit hatten wir Person A über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.

Für den Zeitraum vom 01.07.2014 - 30.09.2014 wird daher ein Betrag von XX,91 Euro(Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Darauf folgt im Schreiben an Person A noch der Hinweis, das es sich bei benanntem Schreiben um einen vollstreckbaren Titel handelt.

Im selben Zuge der Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 09/14 einen offenen Gesambetrag von 401, 58 Euro auf."

Im restlichen Schreiben an benannte Person, befinden sich nur noch die Zahlungsaufforderung und die üblichen Formulierungen von bereits bekannten Schreiben.


Person A hat im folgendem Beispiel natürlich die Widerspruchsfrist verpasst und kann den Bescheid demnach nicht mehr anfechten.

Wie sieht es bei der Vollstreckung aus?
Ist beim benannten Beispiel von Person A davon auszugehen, das der offene Gesamtbetrag gleich komplett vollstreckt wird oder erfolgt hier eine Differenzierung zwischen festgesetztem Betrag und des Gesamtrückstandes?

Gibt es hier auch die Möglichkeit einer "vorbehaltenen Zahlung"?

Im Beispielschreiben des OGV an Person A ist kein Betrag genannt.


Für Person A scheint hier eine Handlung wohl zu spät.

Hat bereits eine Person X Erfahrungen mit der Vereinbarung von Ratenzahlung (an GEZ nicht OGV) - wenn ein "Vorgang" schon so weit fortgeschritten ist?



Mit freundlichen Grüßen
Aurora - 00


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P
  • Beiträge: 4.011
Re: Örtlicher OGV hat sich angekündigt!
#1: 16. Dezember 2014, 13:45
Zunächst müsste Person A doch in Unkenntnis verfallen.

Als nächstes wäre zu prüfen, aus welchem Betrag sich eine Forderung eines GV zusammensetzt und ob diese sich überhaupt auf den vermeintlichen Festsetzungsbescheid bezieht, oder ausschließlich auf Beträge, welche bereits deutlich ehr angefallen wären.

Sollte dem so sein, erscheint es PersonX so, als hätte Person A dazu keinerleich nachweisbare Schreiben erhalten?

Wenn dem so wäre, müsste der GV darüber natürlich in Kenntnis versetzt werden. -> Also Termin mit GV wahrnehmen um die die Summe und die dort vorhanden Unterlagen zu sichten, wenn nicht bereits vorher klar ist, dass es nicht um den vermeintlichen Festsetzungsbescheid von 1.11.2014 geht. Selbst wenn es aktuell mit um diesen ginge, dann bliebe unter der Voraussetzung das sich Person A erinnert wann dieser genau angekommen wäre, und die Gegenseite schlecht etwas anderes nachweisen könnte noch Zeit einen Widerspruch dazu einzureichen. Schließlich richtet sich die Widerspruchsfrist nach dem tatsächlichen Erhalt und nicht dem aufgedrucktem Datum.

Dazu bitte dazu diesen Post lesen -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11601.msg82974.html#msg82974
und gebenfalls den verlinkten weitern.

Person A sollte also wissen, was Sie da schreiben würde.

Sollte das als zu unsicher erscheinen, jede Post, welche nicht nachweisbar erhalten wurde
ist dann hilfreich, ohne Grundlage kann kein GV tätig werden, dass die Grundlage tatsächlich bei Person A angekommen ist muss im Zweifel die Gegenseite nachweisen.

Dazu gibt es hier im Forum bereits ausführliche Themen.

z.B.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12323.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2014, 13:51 von PersonX«

C
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Re: Örtlicher OGV hat sich angekündigt!
#2: 16. Dezember 2014, 13:48
Hallo Liebe GEZ-Boykott User,

... (in der Suche übrigens nicht die passende Antwort gefunden)....
Auch dieses Problem wurde hier schon x-fach behandelt. Wenn über die Suche nichts zu finden ist, bitte mal in diesem Unterbereich und im Bereich 'Widerspruchs- und Klagebegründungen' nach gleichen oder ähnlichen Fällen ausschau halten und lesen, lesen und weiter lesen.
Person A hat im folgendem Beispiel natürlich die Widerspruchsfrist verpasst und kann den Bescheid demnach nicht mehr anfechten.
.....
Ist denn PersonA nachweislich irgendetwas zugestellt worden? ;)
Für Person A scheint hier eine Handlung wohl zu spät.
.....
Handeln könnte man schon noch. Letztendlich könnte es aber sein, dass man um eine Klage nicht drumherum kommt.

Die drohende Vollstreckung könnte man möglicherweise auch abwenden/hinauszögern.
Ich geb mal ein paar Stichpunkte dazu:
-Nichtigkeit des Verwaltungsaktes, weil,
     -nichts nachweislich zugestellt wurde
     -Verfahrensfehler bzgl. Vollstreckungsersuchen (letzeres mal vom GV anfordern und überprüfen auf z.B.)
            -falsche Gläubigerbezeichnung (ist offensichtlich schon gegeben)
            -Formfehler nach VwVG (hilfreich kann hierbei der Beschluß v. LG Tübingen sein http://www.openjur.de/u/708173.html )
                                {Hinweis: hierbei muß man allerdings einige Gesetze querlesen auf die Anwendbarkeit im eigenen Bundesland}

Ansonsten wie bereits oben geschrieben: lesen, lesen, lesen um das Prozedere zu verstehen.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

K
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Re: Örtlicher OGV hat sich angekündigt!
#3: 16. Dezember 2014, 15:08
...
Datum 01.11.2014

Mit freundlichen Grüßen
Aurora - 00

Samstag, 01.11.2014: Allerheiligen > Feiertag  ;D

Lies mal die Datenmatrix auf dem Fetzen aus; dann erkennst Du das angebliche Einlieferungsdatum.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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