Hallo Liebe GEZ-Boykott User,
Folgendes Beispiel: (in der Suche übrigens nicht die passende Antwort gefunden)
Person A - hatte bis Dato keinerlei GEZ-Gebühren bezahlt.
Person A hatte im Kalenderjahr 2014 mehrere Zustellungen des ARD ZDF Beitragsservice erhalten.
Die letzten Schreiben sind von Person A jedoch bis auf weiteres ignoriert worden - ungeöffnet.
Oben genannte Person A erhielt darauffolgend Post des Obergerichtsvollziehers vor Ort.
Im Wortlaut stand im Schreiben an Person A jenes:
"In der Zwangsvollstreckungssache ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, XXXXX Köln, gegen Sie
wurde mir vom Gläubiger die Zwangsvollstreckung erteilt.
Person A fordere ich hiermit auf, sich bis
spätestens XX. Monat, KalenderJahr - mit mir zwecks Terminvereinbarung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung telefonisch in Verbindung zu setzen.
Im Schreiben an Person A befand sich noch folgender Zusatz - welcher jedoch durchgestrichen wurde:
Sollte(n) Person A, (formuliert in der "Sie" Ansprache) diese Aufforderung nicht beachten, müsste ich - nach Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses - die Wohnung von Person A zwangsweise öffnen lassen. Auf die dadurch für Person A entstandenen Unannehmlichkeiten und Kosten (Hinzuziehen von XX und XXX) weise ich Person A ausdrücklich hin. (Inkl. Paragraphenklausel).
Person A, machte sich darauffolgend auf die Suche auf zuletzt eingetroffene Briefe des ARD ZDF Beitragsservice.
Ausfindig machen konnte Person A folgenden "Festsetzungsbescheid":
Datum 01.11.2014
"Sehr geehrte Person A,
vor einiger Zeit hatten wir Person A über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.
Für den Zeitraum vom 01.07.2014 - 30.09.2014 wird daher ein Betrag von XX,91 Euro(Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Darauf folgt im Schreiben an Person A noch der Hinweis, das es sich bei benanntem Schreiben um einen vollstreckbaren Titel handelt.
Im selben Zuge der Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 09/14 einen offenen Gesambetrag von 401, 58 Euro auf."
Im restlichen Schreiben an benannte Person, befinden sich nur noch die Zahlungsaufforderung und die üblichen Formulierungen von bereits bekannten Schreiben.
Person A hat im folgendem Beispiel natürlich die Widerspruchsfrist verpasst und kann den Bescheid demnach nicht mehr anfechten.
Wie sieht es bei der Vollstreckung aus?
Ist beim benannten Beispiel von Person A davon auszugehen, das der offene Gesamtbetrag gleich komplett vollstreckt wird oder erfolgt hier eine Differenzierung zwischen festgesetztem Betrag und des Gesamtrückstandes?
Gibt es hier auch die Möglichkeit einer "vorbehaltenen Zahlung"?
Im Beispielschreiben des OGV an Person A ist kein Betrag genannt.
Für Person A scheint hier eine Handlung wohl zu spät.
Hat bereits eine Person X Erfahrungen mit der Vereinbarung von Ratenzahlung (an GEZ nicht OGV) - wenn ein "Vorgang" schon so weit fortgeschritten ist?
Mit freundlichen Grüßen
Aurora - 00