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Autor Thema: Zwangsanmeldung  (Gelesen 2512 mal)

Q
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Zwangsanmeldung
Autor: 07. Dezember 2014, 10:35
Hallo erst mal ich da folgende Frage : wie sieht es mit der Einzugsermächtigung bei einer Zwangsanmeldung aus.. haben die dann auch das Recht abzubuchen . Ich sage schon mal Danke für die Info .. :)


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Zwangsanmeldung
#1: 07. Dezember 2014, 14:57
wenn vorher die Einzugsermächtigung erteilt wurde, ja! wie kommen die denn sonst an die Bankdaten? also hat es vorher die Einwilligung vom "Kunden" gegeben, daher ist es rechtens.




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Q
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Re: Zwangsanmeldung
#2: 07. Dezember 2014, 15:38
nein hab ich nicht.. ich habe noch am selben Tag an dem ich die Betätigung der Anmeldung im kasten hatte ,  denen einen Antrag auf Freistellung geschickt und als beleg dafür das ich die monatlichen Beitrag nicht zahlen kann musste ich denen ja mein SGB II Bescheid zu komm lassen und aus diesen sind ja auch meine Konto Daten zu entnehmen . es geht nicht nur erst genanten sondern auch um die Nachforderung ab 1.1.2013 und ich dachte mir wenn die diese Daten schon haben da könnten die sie auch möglicherweise Selbst bedienen .
     


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C
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Re: Zwangsanmeldung
#3: 07. Dezember 2014, 15:42
Falls die Ausgagsfrage tatsächlich ernst gemeint war, kurz und knapp: wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, können die auch von sich aus nichts abbuchen.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

Q
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Re: Zwangsanmeldung
#4: 07. Dezember 2014, 15:58
jub war sie .. ich traue nur jedem alles zu, zu dem muss ich mich in das Thema erst noch eine lesen ..  :) 


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s
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Re: Zwangsanmeldung
#5: 07. Dezember 2014, 18:12
Können könnten sie schon, aber dürfen dürften sie nicht.
Sollten sie es doch tun, einfach zurückbuchen lassen.


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