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Autor Thema: Reagieren auf Mahnung? bisher kein Widerspruchsbescheid  (Gelesen 1339 mal)

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  • Beiträge: 52
Edit "Bürger":
Freigabe fraglich, da allgemeine, schon mehrfach behandelte Anfrage.
Suchfunktion liefert reichlich Material zu ähnlichen Sachverhalten. Wird geprüft. Bitte etwas Geduld. Danke.



Hallo Gemeinde,

folgender fiktiver Ablauf:
Person A erhält die entsprechenden Kettenbriefe (Anmeldebestätigung, Zahlungserinnerung usw.) und dann auch den Gebühren-/ Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Dem wird mittels Einschreiben mit Rückschein widersprochen und hier auch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. (Schreiben angefügt).

Danach kommt ein offensichtlich standardisiertes Rückantwortschreiben von lediglich einer Seite ohne Unterschrift. Mittlerweile ist auch eine Mahnung mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen eingetroffen. Keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Ein Widerspruchsbescheid kam bisher nicht und auch keine Antwort zum Antrag auf Aussetzung.

Da die Frist im Fall von Person A recht kurz bis zum 15.12. ist, nochmal bei der LRA per Einschreiben mit Rückschein die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung mit Drohung einer Eilrechtsschutzklage abfordern oder gleich Antrag auf Eilrechtsschutz beim VG stellen?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 14:14 von Bürger«

 
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