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Autor Thema: Vollstreckung innerhalb Rechtsmittelfrist  (Gelesen 1973 mal)

m
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Vollstreckung innerhalb Rechtsmittelfrist
Autor: 28. November 2014, 17:04
Hallo,

Person A hat am 13.11.2014 einen Festsetzungsbescheid, erstellt am 01.11.2014 erhalten. Rechtsbelehrung dabei, dass Person A 1 Monat Zeit hätte, Widerspruch einzulegen. Trotzdem stand am 21.11.2014 schon die Vollziehungsbeamtin vom Finanzamt bei Person A vor der Tür und wollte vollstrecken.

Sie konnte Person A allerdings nicht antreffen und hat nun für nächste Woche einen Termin mit ihr. :(

Wieso kommt die Vollziehungsbeamtin zu A, obwohl die Widerspruchsfrist noch gar nicht abgelaufen ist?

Wie verhält sich Person A nun am besten?

Da die Vollziehungsbeamtin vom Finanzamt kommt, arbeiten die wohl nicht nach ZPO, sondern nach AO.

Kann die Vollziehungsbeamtin einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen?

Danke vorab für die Beantwortung Person A 's Fragen :)

greetz medion


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2014, 22:13 von Uwe«

C
  • Beiträge: 173
Re: Vollstreckung innerhalb Rechtsmittelfrist
#1: 30. November 2014, 03:58
Ich würde zunächst mal mit der Vollstreckungsbeamtin Kontakt aufnehmen, und die Sachlage bzgl. der First erklären und dann mit ihr besprechen, wie es weiter geht/gehen könnte.


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Re: Vollstreckung innerhalb Rechtsmittelfrist
#2: 30. November 2014, 08:21
Kann es sein , dass Person A schon im Vorfeld dieses Festsetzungsbescheides ein paar Brieflein übersehen hat ? Die Vollziehungsbeamten vom Finanzamt (so wie z.Bsp.in Berlin) sind zwar von der etwas schnelleren und rigorosen Sorte , aber vor Ablauf der Einspruchsfrist kreuzen wahrscheinlich auch diese nicht auf.
Zudem geht es bei Person A wohl schon um etwas mehr als nur einen Vierteljahresbeitrag , wegen etwas über einem Fuffi dackelt auch da sicher nicht gleich einer los.
Um welche Summe / welchen Zeitraum handelt es sich denn bei Person A ?
Ansonsten wäre Person A gut beraten noch möglichst zeitnah innerhalb der Frist einen Widerspruch zu verfassen und zu versenden. Die Frist beginnt übrigens erst nach Empfang des Schreibens zu laufen und würde bei Person A also am 13.12.2014 enden. Bitte nicht vom "fingierten" Erstellungsdatum irritieren lassen , dass ist fiese Masche zur terminmäßigen Unterdrucksetzung mit dem Ziel zur schnelleren Überrumpelung und somit Zahlung des geforderten Betrages.
Da Person A eh andenkt zu widersprechen , erübrigen sich auch erst mal die Gedanken zur Ratenzahlung.
"Geldhahn zu" für die gierigen Geier ist immer noch die vorerst beste und wirkungsvollste Art von Protest in Verbindung mit einem geplantem Widerspruch.


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Re: Vollstreckung innerhalb Rechtsmittelfrist
#3: 30. November 2014, 11:02
@mickschecker

Person A bedankt sich für deine Antwort.

In der Tat gab es schon einige Beitragsbescheide zuvor, auf die nicht reagiert bzw. denen nicht widersprochen worden ist ... Person A hatte sich zu dem Zeitpunkt noch nicht mit dem "GEZ-Thema" auseinandergesetzt ... hätte Person A wohl machen sollen

Auch geht es in der Tat um einen Betrag von ca. 300 Euro inkl. Gebühr für die Vollzugsbeamtin ... also um einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren.

Das Problem ist bloss, dass Person A für morgen Vormittag einen Termin direkt beim Finanzamt hat ausmachen müssen, um die Vollzugsbeamtin zu "besuchen" und dann wohl abdrücken zu müssen ... Person A hat auch in den vergangenen Tagen immer mal wieder versucht, bei der GEZ telefonisch einen Sachbearbeiter zu erreichen, ist aber über die Vermittlung von denen nicht herausgekommen ... alle Sachbearbeiter beschäftigt und ein Rückruf von denen wurde für morgen Nachmittag vereinbart ... schon fast zu spät, da ja vormittags der Termin beim Finanzamt ist.

Person A wird nachher mal ein Bild des Festsetungsbescheides hier im Thread hochladen, auf dass von euch mal drübergeguckt werden könnte ... vllt hat Person A ja etwas übersehen, was einen Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr möglich macht ...

greetz medion


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Re: Vollstreckung innerhalb Rechtsmittelfrist
#4: 30. November 2014, 11:19
Dem aktuellen Festsetzungsbescheid über die Summe von knapp 54 € für das letzte aufgelaufene Vierteljahr kann Person auf jeden Fall immer noch innerhalb der Frist bis zum 13.12.2004 widersprechen und sollte dies auch möglichst bald tun.
Für die davor liegenden Zeiträume hat Person nun wohl leider die schlechteren Karten....
Aber gut das Person A hier gelandet ist , es kann nur noch besser werden.  ;)


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