Personen Franz und Wilhelm Kunz bewirtschaften zusammen ein vermietetes Mehrfamilienhaus.
Um für die Mieter ansprechbar zu sein und für Rechnungseingang halten sie am Standort einen Briefkasten bereit, da sie am Objekt öfter nach dem Rechten sehen.
Am Standort befanden sich immer mal wieder Gewerbebetriebe, die mal von einem Kunz, mal von Hinz und Kunz betrieben wurden. Diese sind inzwischen längst aufgegeben und teilweise seit 15 Jahren abgemeldet.
Dennoch erdreistet sich der Beitragsservice, an gekaufte Adressen Werbeschreiben zu schicken, mal an die Kunz GbR, mal an die Hinz & Kunz GbR (wohlbemerkt alle ohne genau Firmenbezeichnung mit Vor- und Nachnamen).
Bisher kamen Bettelbriefe an diese Firmenbezeichnungen immer nur kurz vor Weihnachten von SOS-Kinderdörfern, Dritte-Welt-Hilfsorganisationen etc., nun auch hartnäckig vom Belustigungsservice.
Die Kunzens warten jetzt genüßlich darauf, daß eine Beitragsbescheid an eine Kunz GbR oder eine Hinz & Kunz GbR ergeht, wegen der Uneindeutigkeit wird der ja wohl kaum gültig, geschweige denn vollstreckbar sein ("Welchen Kunz meinen Sie denn?", "Hinz & Kunz, nie gehört...").
Irgendwie kriegen die den Hals nicht voll und brauchen wohl noch das Geld von Phantomen...