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Autor Thema: Die kriegen den Hals nicht voll - Adresshandel Gewerbe/ nicht mehr exist. Firmen  (Gelesen 2232 mal)

Z
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Personen Franz und Wilhelm Kunz bewirtschaften zusammen ein vermietetes Mehrfamilienhaus.
Um für die Mieter ansprechbar zu sein und für Rechnungseingang halten sie am Standort einen Briefkasten bereit, da sie am Objekt öfter nach dem Rechten sehen.
Am Standort befanden sich immer mal wieder Gewerbebetriebe, die mal von einem Kunz, mal von Hinz und Kunz betrieben wurden. Diese sind inzwischen längst aufgegeben und teilweise seit 15 Jahren abgemeldet.
Dennoch erdreistet sich der Beitragsservice, an gekaufte Adressen Werbeschreiben zu schicken, mal an die Kunz GbR, mal an die Hinz & Kunz GbR (wohlbemerkt alle ohne genau Firmenbezeichnung mit Vor- und Nachnamen).
Bisher kamen Bettelbriefe an diese Firmenbezeichnungen immer nur kurz vor Weihnachten von SOS-Kinderdörfern, Dritte-Welt-Hilfsorganisationen etc., nun auch hartnäckig vom Belustigungsservice.
Die Kunzens warten jetzt genüßlich darauf, daß eine Beitragsbescheid an eine Kunz GbR oder eine Hinz & Kunz GbR ergeht, wegen der Uneindeutigkeit wird der ja wohl kaum gültig, geschweige denn vollstreckbar sein ("Welchen Kunz meinen Sie denn?", "Hinz & Kunz, nie gehört...").

Irgendwie kriegen die den Hals nicht voll und brauchen wohl noch das Geld von Phantomen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2015, 15:40 von Bürger«

K
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Die Kunzens warten jetzt genüßlich darauf, daß eine Beitragsbescheid an eine Kunz GbR oder eine Hinz & Kunz GbR ergeht, wegen der Uneindeutigkeit wird der ja wohl kaum gültig, geschweige denn vollstreckbar sein ("Welchen Kunz meinen Sie denn?", "Hinz & Kunz, nie gehört...").

Bitte nicht zu früh freuen! Die Gerichte werden den Bestimmtheitsgrundsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso für die Rundfunkanstalt zurecht biegen wie sie den Erkennbarkeitsgrundsatz für die Rundfunkanstalt zurecht biegen.

Der Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" heißt vor den Verwaltungsgerichten "Im Zweifel für die Rundfunkanstalt".


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Z
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Naja, dadurch, daß die Firmen längst nicht mehr existieren, kann eine nicht mehr existente Firma schlecht zurückschreiben: Tut uns leid, uns gibt es seit 15 Jahren nicht mehr...

Kunz und Kunz begereifen das Laufenlassen der Angelegenheit als besonders zähes Öl, wenn nicht  gar Sand im Getriebe des Systems.
Ein Vollstreckungsersuchen muß sich nunmal gegen konkrete Personen einer Personengesellschaft wenden, spätestens dann ist die Gewerbeabmeldung auszubuddeln (hmm, Mist, 10-jahres-Aufbewahrungsfrist schon überschritten, Dokument entsorgt...)


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D
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Der BS macht sich die Finger doch nicht dreckig. Der schickt irgendwann den GV und der stellt dann fest, dass die Firma nicht mehr existiert. Also laufen lassen und zusehen. Ggfs den GV noch zu diversen  Adressen im Nachbarort umleiten, wo die Firma vermutlich hingezogen sein könnte. Man ist ja schliesslich nicht unhöflich.


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