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Autor Thema: Name nicht komplett, Beitragsbescheid nichtig?  (Gelesen 1633 mal)

O
  • Beiträge: 1
Name nicht komplett, Beitragsbescheid nichtig?
Autor: 24. November 2014, 10:00
Hallo erstmal zum guten informativen Forum hier!
Da Person X sich mit Paragraphen usw. nicht gut auskenne suche ich hier Informationen bzw. Hilfe.
Person X ist mit Person Y verheiratet, leben in einer Wohnung.
Person X wurde vom Beitragsservice nie belästigt. Alle Schreiben des Beitragsservice richteten sich an Person Y.
Da Person Y Südamerikanerin ist hat sie 2 Vornamen, dies wurde in einem Widerspruchsschreiben dem Beitragsservice erläutert. Der Widerspruch wurde anscheinend ignoriert, weil es wieder die typischen Briefe des Beitragsservice kamen, immer nur mit dem ersten Vornamen. Beitragsbescheid, Festsetzungsbescheid, Mahnung. Wenn Person Y Schreiben von anderen Ämtern bekommt: Ausländerbehörde, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Finanzamt, Rentenversicherung ist immer ihr kompletter Name angeführt, was auch seine Richtigkeit hat. Kann Person Y nicht dem Beitragsservice sagen:" Tut mir Leid, so heiße ich nicht, ich bin nicht diese Person die Sie anschreiben."  Ist der Beitragsbescheid jetzt nichtig, da der Name nicht korrekt ist? Das sind meine Überlegungen dazu. Egal ob das was bringt oder nicht, Person X und Y sind sich einig weiterhin Widerstand zu leisten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2014, 22:54 von Uwe«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hallo,
...ALLE Beitragsbescheide sind NICHTIG - eben auf Grund der Grundrechtsverletzung!
Ob da nun ein Vorname fehlt oder nicht, sollte nicht zur Sache stehen und m.E. auch völlig unwichtig!
Die Person Y ist gemäß der netten Auskunft der Einwohnermeldeämter zudem zugeordnet worden..
Ist also nur eine kleine Formsache, welches dann schnell vom Service korrigiert wird!

Der Service ist diesbezüglich sehr flexibel und äußerst unbürokratisch...
 


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Beiträge: 36
Wenn ich sieben Vornamen habe, stehen die auch nicht alle im Anschreiben.
Selbst wenn es ein mit Bindestrich gekoppelter Vorname ist (wie z. B. Lisa-Marie) und im Anschreiben stehe nur "Lisa Musterfrau", interessiert diese Marginalie wohl bestimmt keinen Richter, wenn Nachname und Adresse korrekt sind.

Ich fürchte, damit kommst du leider nicht durch.


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