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Autor Thema: Beschwerde bei der EU Kommission erforderlich!!!!  (Gelesen 3603 mal)

S
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Beschwerde bei der EU Kommission erforderlich!!!!
Autor: 18. November 2014, 15:45
Auszug aus einem Schreiben vom Europäischen Gerichtshof:


(...)Es besteht für Bürger jedoch die Möglichkeit, bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen einen Mitgliedstaat einzureichen. Es ist dann Sache der Kommission, den Sachverhalt zu prüfen und ggfs. - d.h. wenn sie der Meinung ist, dass der Mitgliedstaat tatsächlich gegen Unionsrecht verstößt - ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Dieses kann letztlich auch die Form einer Klage der Kommission gegen den betreffenden Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof annehmen. Das Beschwerdeformular finden Sie unter


http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm



Da es mir scheint, als wären die deutschen Gerichte aufgrund sämtlicher Klagen, die abgewiesen worden sind, nicht wirklich unabhängig, ist es Zeit, einen Schritt weiter zu gehen!!!!
Wir müssen uns dort beschweren! Wichtig ist hier, sich genaue Informationsquellen rauszusuchen und dies dann auch abzusenden. Toll ist diese Kriegshetze der ARD Tagesschau, die ich Ihnen mitgesendet habe, und den jeweiligen §, gegen den die ARD verstoßen hat.

https://www.facebook.com/video.php?v=802296583150137&set=vb.271619909551143&type=2&theater


Auszüge aus dem Rundfunkstaatsvertrag, gegen die verstoßen wird:


§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen,

auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten

sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft

zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers

als solche zu kennzeichnen.

(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist

ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.


II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer

Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu

wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über

das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen

zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen

Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information,

Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung

soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der

Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit

ihrer Angebote zu berücksichtigen.


(1) Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen.

Die bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen

in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.

Die Möglichkeit, Spartenprogramme anzubieten, bleibt hiervon unberührt.

(2) Ein einzelnes Programm darf die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem Maße ungleichgewichtig

beeinflussen.


Auf gehts, wir müssen an größeren Türen klopfen!!!!


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G
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Leider ist es nicht (mehr) so einfach,

siehe dazu bitte hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-404_de.htm,

neues Formular hier http://ec.europa.eu/competition/forms/download_de.html;

es dürfen nur noch Mitgliedstaaten, Personen, Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, deren Interessen aufgrund der Gewährung einer unzulässigen Beihilfe beeinträchtigt sein könnten, eine Beschwerde bei der Kommission einlegen (siehe auch Formular Ziffer 3.: "Warum und inwiefern berührt die mutmaßliche staatliche Beihilfe Ihre Wettbewerbsposition ...").


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

S
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Diesen Link erhielt ich heute vom Europäischen Gerichsthof, daher habe ich dies verfolgt. Ich denke schon, dass wir hier etwas bewirken können!


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In Deutschland darf jeder Rundfunk verbreiten, wenn es keine weiteren Einschränkungen gibt. Keine oder nur wenige Einschränkungen gibt es beim Internetradio.

http://de.wikipedia.org/wiki/Internetradio#Lizenzierung_und_Kosten

Werde also Dein eigener Programmanbieter und stelle Dich dem allgemeinen Wettbewerb und gewinne Kunden. Hast Du Kunden versuche, dass diese Dich für Deine Leistung bezahlen.

"Warum und inwiefern berührt die mutmaßliche staatliche Beihilfe Ihre Wettbewerbsposition?"

Das Finanzvolumen zum weiteren Ausbau des Internetradio Senders wird durch die Abgabe bei Deinen Konsumenten verkleinert, welche Deine Leistung als privater Anbieter nicht mehr entsprechend nutzen können, dadurch kann Dein Angebot nicht wachsen, die freie Entfaltungsmöglichkeit beschränkt.


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Diesen Link erhielt ich heute vom Europäischen Gerichsthof, daher habe ich dies verfolgt. Ich denke schon, dass wir hier etwas bewirken können!
In dem Dir übersandten Formular geht es um eine allgemeine EU-Beschwerde, in dem verlinkten Formular geht es explizit um eine unzulässige staatliche Beihilfe wie vorliegend.


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m
  • Beiträge: 45
hallo,

Person A ist als nicht-deutscher EU-Bürger für das Thema sehr interessiert.
gibt es überhaupt die möglichkeit, ein Beschwerde in Form einer class-action bei der EU-Kommission einzureichen?


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K
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Dies wurde schon in einem anderen Thread diskutiert.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9389.0


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z

zuwider

..."Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, deren Interessen aufgrund der Gewährung einer unzulässigen Beihilfe beeinträchtigt sein könnten,"...

Genau das wäre ja der Punkt wogegen Sky und die anderen privaten Sender klagen könnten!
Leider sind sie durch massive Quersubventionierung sprich Schweigegeld Teil des Sumpfes geworden!
Sky hat mir auf eine entsprechende Anfrage bis heute nicht geantwortet, vielleicht sollten das mal viel mehr Leute tun, bis die endlich aufwachen (müssen).


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z

zuwider

hier noch der Link:

http://www.sky.de/web/cms/de/kundencenter-kontakt-interessenten.jsp

Argumente ohne Ende in diesem Buch:

http://www.amazon.de/gp/product/384790518X?*Version*=1&*entries*=0


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