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Autor Thema: Auf Widerspruch vom Festsetzungsbescheid nur mit einer Mitteilung reagiert.  (Gelesen 1259 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo Leute,ich bin neu hier aber lese ständig fleißig mit.
Hier mal nun eine Vorgeschichte:

Person A bekam im August einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und hat diesen Fristgerecht Widersprochen. Person A ist später aber ein Fehler im Widerspruch aufgefallen.
Person A hat leider die Beitragsnummer vertauscht. Auf diesen Widerspruch kam bis heute keine Antwort.
Ganze 2 Monate später (Oktober 14) erhielt Person A einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung diesen natürlich fristgerecht Widersprochen mit richtiger Beitragsnummer. (Datiert auf dem 01.10.14 eingegangen am 16.10.14 Wiederspruch verschickt am 03.11.14)
Inbegriffen natürlich die Aussetzung der Vollziehung und Ablehnung des Säumniszuschlags.

Des weiteren hat Person A dieses mit einfügt incl. den passenden Formular vom Beitragsservice:
 
Ich befinde ich mich seit dem 01.02 2014 in einer Berufsausbildungs-/Umschulungsverhältnisses und bin Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.
Dieses war bereits schon vor ihrer Zwangsanmeldung so.


Kurze Zeit später (datiert auf 01.11.14 eingegangen 11.11.14) erhielt Person A von der LRA schon wieder einen Brief. Natürlich war diese jetzt eine Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung mit Androhung auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung, Vermögensauskunft, Pfändung des Arbeitseinkommens etc. Die Frist lief bis zum 15.11.14 was Person A sehr kurz findet.

Heute bekam Person A wieder Post von der LRA und dort wurde auf dem Widerspruch vom 13.11.14 eingegangen.  Allerdings steht als Überschrift nur Rundfunkbeitrag und weiter in der Anrede , - vielen dank für Ihre Mitteilung. Hier geht die LRA natürlich nur Teils auf den Texten im Widerspruch ein und legt es natürlich so aus, dass von Ihrer Seite alles richtig ist. Das beste jedoch ist der letzte Satz:
Wir sehen mit dieser Erläuterung Ihr anliegen als geklärt an.
Auf dem Anhang das Person A Umschüler sei, gab es natürlich keine Reaktion.

Wenn Person A das jetzt richtig versteht, wurde der Widerspruch von denen abgelehnt, jedoch ist er nicht Rechtskräftig so das Person A nicht Klagen kann. Es ist natürlich keine Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei.
Wie kann Person A nun weiter vorgehen?
Person A muss aber noch dazu sagen, dass er seit Ende September 2014  bei dem Verein abgemeldet ist, weil Person XY den Betrag erst bezahlt hatte, diese jedoch jetzt auch nix mehr dem Verein spendet und den gleichen Weg sucht wie Person A.


Ich hoffe Ihr könnt mir nun sagen wie Person A am besten weiter vorgehen kann.
Wie bekommt Person A von der LRA jetzt einen Widerspruchsbescheid das er Klage einreichen kann?


Ich bedanke mich schon im voraus!  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2014, 11:11 von Jens_rfl«

 
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