Hallo,
nehmen wir an, Person A hat heute per Post zwei Briefe der GEZ erhalten, jeweils (Rück)datiert auf den 1.11.2014:
Vorderseite Brief 1Vorderseite Brief 2Rückseite Brief 2Ein Widerspruch wurde am 1.8.2014 abgeschickt, auf den allerdings bisher keine Antwort ankam.
Person A ist nun etwas beunruhigt und nicht sicher, wie weiter vorgegangen werden soll. Person A ist vor ca. 4 Monaten umgezogen (2er Mietpartei, keine GEZ-Zahlungen) und wohnt nun zur Untermiete in einer WG, in der schon GEZ entrichtet wird. Diese zusätzlichen Monate tauchen allerdings in den Abrechnungen auf. Die Beträge aus Brief 1 und Brief 2 variieren auch um ca. 50 Euro.
Die Summen um die es geht belaufen sich auf ca. 400 Euro (Brief 2) bzw. 450 Euro (Brief 1). Die ehemalige Mietpartei, Person B, die im gleichen Zeitraum in Wohnung 1 wohnte hat ähnliche Schreiben erhalten ("Festsetzungsbescheid"), allerdings mit einer deutlich niedrigeren Summe von ca. 240 Euro, was trotz identischer Wohndauer an einem unterschiedlichen Abrechnungszeitraum liegt, Differenz ziemlich genau 1 Jahr. Auch Person B hat Widerspruch fristgerecht eingelegt und bisher keine Antwort erhalten.
Die Frist zur Vollstreckung ist nun auch schon seit 2 bzw. 3 Tagen abgelaufen.
Handelt es sich bei Brief 1 oder 2 um "Infopost" und kann die Rückseite von Brief 2 als Rechtsbelehrung verstanden werden? Falls ja, welche Möglichkeiten bleiben Person A nun noch um eine eventuelle Zwangsvollstreckung zu vermeiden?