Vielen Dank für die Antworten.
Schlussendlich kann man mit oben genannten Gerichtsurteilen die Zwangsvollstreckung aber nur herauszögern, jedoch nicht vermeiden, richtig?
Irgendwann muss man also zahlen, auch eine Klage die dann abgewiesen wird, resultiert folglich irgendwann in einer Zwangsvollstreckung?
Was Person A noch sehr interessiert, BS hat ja auch die Gebühr seit Ummeldung für die neue Wohnung angeführt, hier wird aber schon lange Rundfunkbeitrag bezahlt. Aus diesem Grund ist Person A ja nicht verpflichtet zu zahlen. Kann Person A das dem BS irgendwie mitteilen? Wenn ja wie?
Und was wäre der einfachste Weg, wenn Person A die angefallenen Gebühren der alten Wohnung begleichen möchte, jedoch nicht die Gebühren der neuen Wohnung da für diese ja schon gezahlt wird? Person A hat keine Zeit und finanziellen Mittel um sich weiterhin dauerhaft mit diesem Thema zu beschäftigen, und such einen einfachen Weg dieses Thema hinter sich zu lassen (und da Person A ja in einer Wohnung wohnt, wo bereits von anderer Person gezahlt wird, würden auch keine zukünftigen Gebühren mehr anfallen, so sollte es ja sein?!)