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Autor Thema: nächste Schritte mit OGV (Sachsen)  (Gelesen 1205 mal)

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  • Beiträge: 5
nächste Schritte mit OGV (Sachsen)
Autor: 14. November 2014, 12:12
Hallo,

Zwangsvollstreckung durch den OGV.

Die Schreiben wurden angehangen. Person A fragt sich, inwieweit die Anwendung des Tübinger Urteils noch möglich ist, auch unter Beachtung, dass es um Sachsen geht.
Hat wer bereits Erfahrung hier in Sachsen sammeln können damit?

Welche Punkte würden denn sonst noch Sinn machen im Gespräch mit dem OGV.

Könnte Person A sich hieran orientieren?
Die wollen Vollstrecken. Reicht das so?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10950.0.html

Der Ablauf bei Person A war Beitragsbescheid / Widerspruch / abwarten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2014, 16:25 von Bürger«

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Re: nächste Schritte mit OGV (Sachsen)
#1: 14. November 2014, 16:32
Allgemein...
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Sachsen...
Die Suchfunktion des Forums liefert u.a. mit Suchbegriffen und -kombinationen wie "Vollstreckung Sachsen", "Obergerichtsvollzieher Sachsen" einen Thread, in dem dieses Thema bereits ausgiebig behandelt wird:

Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html

Wenn sich dort etwas neues tut, wird dies ergänzt.

Da dieses Thema also im Forum schon an anderer Stelle mehrfach behandelt ist und bereits ein Thread speziell zu Sachsen existiert, auf dessen Aktualisierung wir warten, bleibt zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums dieser Thread hier geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.


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