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Autor Thema: Vereinfachung bei GEZ - Befreiung  (Gelesen 2212 mal)

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Vereinfachung bei GEZ - Befreiung
Autor: 27. Juni 2009, 11:10
Verbesserung für ALG II-Bezieher

Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten ab 1. Juli aufgrund der bundesweiten Anhebung der entsprechenden Regelsätze mehr Geld.
"Die Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Leistung erfolgt automatisch", so ARGE-Geschäftsführer Ralf Holtkötter.
"Wir werden unseren Kunden in Kürze die entsprechenden Änderungsbescheide zuschicken, neue Anträge brauchen nicht gestellt zu werden." ...

... Zudem wird der ARGE Rhein-Sieg ihren Kunden künftig Hilfestellung bei der Befreiung der GEZ-Gebühren leisten.
"Künftig fügen wir jedem Arbeitslosengeld II Bescheid automatisch eine Bescheinigung bei, mit der unsere Kunden die Gebührenbefreiung bei der GEZ beantragen können."
Bislang musste der GEZ der Arbeitslosengeld II-Bescheid im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
"Die neue Bescheinigung ist ein Zusatz-Service für unsere Kunden", so Holtkötter.
"Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ".


Artikel aus EXTRA-Blatt"Wochenende" 05. Jahrg. -26. Woche / Samstag, 27. Juni 2009


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