Hallo,
Person A hat heute eine Mahnung erhalten von der GEZ, nachdem sie gestern erst eine Zahlungserrinnerung bekommen hat - datiert auf das selbe Datum - vor 2 Wochen. Frist ist bis übermorgen.
Folgendes ist bei Person A geschehen:
- Zwangsanmeldung im Februar
- Zahlungserrinnerung März
- Zahlungserrinnerung Mai
- Bescheid im Juli - Widerspruch eingelegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Bescheid im August - Widerspruch eingelegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Mitteilung bekommen von der GEZ mit Infos
- Zahlungserrinnerung gestern
- Mahnung mit Drohung von Vollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsmittelbelehrung heute
Wie ist das weitere Vorgehen? Person A hat bis heute keinen Widerspruchsbescheid bekommen.
Die Meinung gehen ein bisschen auseinander im Forum - Eilantrag jetzt oder erst wenn ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde kommt?
Ich hab desöfteren etwas mit 3 Moantsfrist gelesen, was hat es damit auf sich?
Bundesland ist übrigens RLP
Danke und viele Grüße