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Autor Thema: Mahnung erhalten - was tun?  (Gelesen 2057 mal)

H
  • Beiträge: 5
Mahnung erhalten - was tun?
Autor: 13. November 2014, 10:27
Hallo,

Person A hat heute eine Mahnung erhalten von der GEZ, nachdem sie gestern erst eine Zahlungserrinnerung bekommen hat - datiert auf das selbe Datum - vor 2 Wochen. Frist ist bis übermorgen.

Folgendes ist bei Person A geschehen:
- Zwangsanmeldung im Februar
- Zahlungserrinnerung März
- Zahlungserrinnerung Mai
- Bescheid im Juli - Widerspruch eingelegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Bescheid im August - Widerspruch eingelegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Mitteilung bekommen von der GEZ mit Infos
- Zahlungserrinnerung gestern
- Mahnung mit Drohung von Vollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsmittelbelehrung heute

Wie ist das weitere Vorgehen? Person A hat bis heute keinen Widerspruchsbescheid bekommen.
Die Meinung gehen ein bisschen auseinander im Forum - Eilantrag jetzt oder erst wenn ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde kommt?
Ich hab desöfteren etwas mit 3 Moantsfrist gelesen, was hat es damit auf sich?
Bundesland ist übrigens RLP

Danke und viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2014, 10:38 von Hauke87«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.592
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung erhalten - was tun?
#1: 13. November 2014, 11:03
...nur auf die Schnelle:
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Antrag auf "Eilrechtsschutz" wohl allenfalls erst bei *akut drohender* Vollstreckung...

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


Nach Ablauf der 3-Monats-Bearbeitungsfrist könnte Person A wohl die Option der Untätigkeitsklage bzw. wohl gar eine direkte Klage gegen den ursprünglichen Beitrags-/ Festsetzungsbescheid erwägen...
...spätestens bei akut drohender Vollstreckung wäre das wohl auch eine Option.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2014, 11:07 von Bürger«
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H
  • Beiträge: 5
Re: Mahnung erhalten - was tun?
#2: 13. November 2014, 11:14
Perfekt, das habe ich gesucht!

Vielen Dank!


Edit "Bürger":
Das freut uns ;)
Uns ist bewusst, dass dies alles leider noch sehr "versteckt"/ "verstreut" und nicht ad hoc auffindbar ist...
...wir sind aber bemüht, es in absehbarer Zeit besser auffindbar zu machen.
Dieser Thread wird nach somit erfolgter zufriedenstellender Beantwortung, zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen des gleichen Themas und somit zur Wahrung der (ohnehin schon grenzwertigen) Übersicht geschlossen.
Danke für das Verständnis & alles Gute auf dem weiteren Weg ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 03:35 von Bürger«

 
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