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Autor Thema: Wie Forderungen bei Härtefall erfüllen?  (Gelesen 1967 mal)

K
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Wie Forderungen bei Härtefall erfüllen?
Autor: 05. November 2014, 13:29
Hallo,
X hat einen Antrag auf Befreiung gestellt incl. Nachweis der Behörde f. Soziales für Behörden (..hätte Anspruch auf Leistungen nach dem 12. Teil Sozialgesetzbuch gehabt), plus Rentenbescheid (Erwerbsminderungsrente liegt unter Sozialhilefesatz)

X bekommt 1.Schreiben bzw. Aufforderung zur Antwort.
X versendet o.g. Schreiben/Nachweise nach 1. Aufforderung.
X bekommt 2. Schreiben mit identischem Inhalt.
X versucht telef. zu klären, das Antrag schon da sei. Gegenseite interessiert das nicht, meldet X direkt an u. gibt vor keinen Antrag im System zu finden.
X erhält Bestätigung der Anmeldung. 17,23 monatl.. X hätte 3 Monatszahlweise gewählt- X hat tats. aber nix gewählt. X hätte sich angemeldet - 2 Absätze tiefer BS hätte X angemeldet
X versucht dieses Mal schrift. zu Klären, das Antrag schon da etc.
X erhält Zahlungsaufforderung 323,64 EUR und wiedersprüchliche Angaben wer wen wann angemeldet hat.
X kennt sich jurist. nicht aus, versucht ein 3. Mal schrift. zu klären, legt vorsorglich Widerruf ein, fragt ob es sich um einen rechtskräftigen Bescheid gegen den Wiederruf zulässig handelt, kopiert nochmal alle Unterlagen für BS.
X erhält Schreiben mit nur Standardsäten, keine Antworten auf Fragen
X erhält Schreiben auf Antragsbearbeitung, keine Antworten auf Fragen. Forderung einer Bescheinigung innerhalb v. 4 Wo. das:
   -Vermögensfreigrenze nicht Überschritten wird
   -keine vorrangigen Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten bestehen.
   alle Briefe sind i.d.R. 1 Woche vordatiert, so das die Frist tats. nur 3 Wo beträgt.
X geht zum Amt f. Soziales wegen erneuter Bescheinigung. Nach 2x vorsprechen u. interner Diskussion: Amt füllt solche Bescheinigungen für BS nicht aus.
X schrift. Anfrage welche Behörde mit BS zus. arbeitet. Frage nach Rechtsgrundlage, wie vorher nach Bescheid, Rechtshilfebelehrung, jetzt im Wiederrufsverfahren?
X erhält wieder zurück datierten Brief mit Standardsätzen, wieder keine Antworten auf Fragen. Frist fürs Einreichen der zusätz. geforderten Bescheinigung läuft in 10 Tagen ab.

Wie geht X jetzt weiter vor? Einen Bescheid mit dem Titel Gebührenbescheid hat er nie bekommen, lediglich "Zahlungsaufforderung", "Ihr Beitragskonto", "Anmeldung"
Gruß Kathy


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S
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Re: Wie Forderungen bei Härtefall erfüllen?
#1: 05. November 2014, 18:23
Solange kein Bescheid da ist erstmal keine Panik.
Nach Wissen von Person B wurde sogar vor Gericht (z.B. Verwaltungsgericht Potsdam) argumentiert dass sich der BS auf die Prüfung der Sozialbehörden zu verlassen hat und somit der zuallererst abgeschickte Nachweis der Behörde f. Soziales eigentlich reichen müsste (dieser wird ja nicht ausgestellt wenn man noch ne Mio. auf der hohen Kante hat). Am besten alles dokumentieren, Kopien der eigenen Briefe an den BS behalten, Einsendenachweise behalten (Einwurfeinschreiben müsste reichen solange es kein Widerspruch auf einen Bescheid ist).


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K
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Re: Wie Forderungen bei Härtefall erfüllen?
#2: 06. November 2014, 15:21
Danke für's Antworten.
X hatte die Leute im BS im Wesen ordentlich überschätzt. Es gilt offenbar und lediglich ein max. an Geld in schwammigster Inkassomanier heraus zu schlagen.
Theoretisch könnte man aber Vermögen besitzen, da das Amt f. Soziales lediglich das Einkommen für das BS prüft.
Wie ich gerade sehe ist eine Zusammenarbeit zw. BS u. Amt f. Soziales möglich wenn das BS X eine Art Sozialhilfe monatl. überweist. Vergl. SGB XII §4 - Zusammenarbeit

Vorsorglich gehen Widerruf u. Widerspruch, einfach gegen alles heute raus. Der Brief ist so gestaltet, das ein Mitarbeiter sich sehr lange damit beschäftigen wird und die Kostern auf der Gegenseite gesteigert werden. Das ist zwar krank, aber so sind allem Anschein nach die Spielregeln.

Gruß Kathy


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