Hallo zusammen,
vorhin bin ich auf die
"Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2013" des Bundesfinanzministeriums aufmerksam geworden. Und da habe ich mir gedacht: "Gibt es eigentlich auch eine Statistik darüber, wieviele Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag pro Jahr eingelegt bzw. bearbeitet werden?"
Da einige User dieses Forums bestrebt sind, sich einen Überblick über die anhängigen Gerichtsverfahren zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge zu verschaffen, habe ich hierzu ein paar Anregungen, die aber gleichzeitig auch Fragen meinerseits sind.
1) Sehe ich es richtig, dass Verwaltungsgerichte auch Behörden sind? Müssten diese Behörden dann nicht auch Auskunft darüber geben, wieviele Verfahren zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge zu einem bestimmten Zeitpunkt anhängig sind? Meines derzeitigen Wissens nach gibt es wohl ein Informationsfreiheitsgesetz, welches für Bundesbehörden gilt, aber nicht alle Bundesländer haben für ihre Landesbehörden ebenfalls solche Informationsfreiheitsgesetze. Deshalb: Dort, wo es Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene gibt, wird wohl ein gesetzlicher Anspruch gegenüber den Gerichten durchsetzbar sein und dort, wo es keine solche Gesetze gibt, besteht kein gesetzlicher Anspruch. Sehe ich dies richtig?
2) Wenn es um Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz geht, stellt sich für mich die Frage, ob der Beitragsservice eine Bundesbehörde ist. Oder veröffentlicht die Rundfunk-Mafia etwa freiwillig eine Widerspruchsstatistik analog zu oben verlinkten Einspruchsstatistik der Finanzämter?
3) Wäre es möglich bzw. sinnvoll, über eine bestimmte Partei eine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, wie viele Widersprüche bzw. Klageverfahren in Bezug auf den Rundfunkbeitrag anhängig sind?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.