Die nächst höhere Stelle ist diese Stelle, welche Aufsicht über die Stelle hat, unter welcher die Stelle untergeordnet ist, welche die Stelle geschaffen hat, gegen welche Beschwerde erhoben werden soll.
Im Zweifel muss sich daran entlang gehangelt werden.
Frage, welche Stelle hat die Landerundfunkanstalten erschaffen? Welche Stelle hat Aufsicht über diese, welche die Rundfunkanstalten erschaffen hat? Diese wäre es, sollte diese nicht zuständig sein, ist es jeweils die darüber, gibt es diese nicht, dann ist die Beschwerde bei Gericht einzureichen, welches verantwortlich ist.
Falls mit der Antwort nicht geholfen ist. Bitte bei der ARD nachfragen, diese sind laut dem Vertrag zur Auskunft verpflichtet, schließlich berufen Sie sich auf einen Auftrag, welcher Bildung vermitteln soll, nun gilt es diese einzufordern.