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Autor Thema: Antwortschreiben der Senatskanzlei > Wer hat die "Dienstaufsicht"?  (Gelesen 3281 mal)

l

lex

  • Beiträge: 223
Hallo zusammen,

Person A hatte sich im Folgenden an dem Beitrag von Bürger orientiert (Festsetzungsbescheide im Überblick).
Denn auch Person A bekam einen Festsetzungsbescheid inkl. Säumniszuschlag, ohne vorherigen Grundlagenbescheid erhalten zu haben. Unabhängig von der Richtigkeit des Staatsvertrages, auf dem die Beiträge fundieren, hat Person A eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle Mitarbeiter des BS bei der Senatskanzlei stellen wollen. Denn die Bescheide sind nachweislich der Form (und daher rechtlich) wegen falsch und das nachweislich seit dem Tübinger Urteil (was quasi ein halbes Jahr her ist). Es wird also vorsätzlich so gehandelt. Einer Aufforderung von Person A, diese Formfehler in künftigen Bescheiden zu unterlassen, wurde schlichtweg ignoriert und noch nicht einmal beantwortet.

Nun teilte die Senatskanzlei Person A mit, dass nicht sie das Aufsichtsorgan seien, sondern der Verwaltungsrat: "Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehen".

Darin sieht Person A aber ein Problem. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Behördenmitarbeitern kann nur von einer anderen Behörde bearbeitet werden. Per se muß auch das Aufsichtsorgan eine höhergestellte Position haben. Das ist beim Verwaltungsrat jedoch nicht gegeben. Wäre dem so, wären wir doch wieder beim Faschismus (Mussolini selbst definierte Faschismus als "Verschmelzung von Großkapital und Staat" -> 8MRd Euro Unternehmen hier die ÖRR und Staat).

Kann jemand Person A mit seinem Dilemma helfen? Wie kann man rechtlich gegen diese Behörde Schritte einleiten?

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 17:21 von Bürger«

L
  • Beiträge: 118
Darin sieht Person A aber ein Problem. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Behördenmitarbeitern kann nur von einer anderen Behörde bearbeitet werden. Per se muß auch das Aufsichtsorgan eine höhergestellte Position haben. Das ist beim Verwaltungsrat jedoch nicht gegeben. Wäre dem so, wären wir doch wieder beim Faschismus (Mussolini selbst definierte Faschismus als "Verschmelzung von Großkapital und Staat" -> 8MRd Euro Unternehmen hier die ÖRR und Staat).
In Juristenkreisen kursiert folgende Definition über Dienstaufsichtsbeschwerden:
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist
- formlos
- fristlos und
- zwecklos


Die Mühe kannst Du Dir sparen. Auch eine Anzeige bei der STA wird mit 100% Sicherheit nicht weiter verfolgt.
Abhilfe könnte nur der zeitgleiche Versand eines Strafantrags durch einige dutzend, oder gar 100, betroffene Bürger ev. erreicht werden, falls dies wirklich eine Straftat sein sollte.
Dann hätte man den Hauch einer Chance, dass dies weiter verfolgt wird.


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  • IP logged
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

P
  • Beiträge: 4.011
Die nächst höhere Stelle ist diese Stelle, welche Aufsicht über die Stelle hat, unter welcher die Stelle untergeordnet ist, welche die Stelle geschaffen hat, gegen welche Beschwerde erhoben werden soll.
Im Zweifel muss sich daran entlang gehangelt werden.
Frage, welche Stelle hat die Landerundfunkanstalten erschaffen? Welche Stelle hat Aufsicht über diese, welche die Rundfunkanstalten erschaffen hat? Diese wäre es, sollte diese nicht zuständig sein, ist es jeweils die darüber, gibt es diese nicht, dann ist die Beschwerde bei Gericht einzureichen, welches verantwortlich ist.

Falls mit der Antwort nicht geholfen ist. Bitte bei der ARD nachfragen, diese sind laut dem Vertrag zur Auskunft verpflichtet, schließlich berufen Sie sich auf einen Auftrag, welcher Bildung vermitteln soll, nun gilt es diese einzufordern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2014, 00:18 von PersonX«

K
  • Beiträge: 234
Hoffentlich hat Person A fristgerecht Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid erhoben und nicht nur seine Zeit mit einer unnützen Dienstaufsichtsbeschwerde vergeudet. Die Bescheide könnten zwar formell fehlerhaft sein, was z.T. auch zur Rechtswidrigkeit führen würde, aber auch rechtswidrige Verwaltungsakte behalten ihre Bestandskraft.

Person A könnte ja den Grundlagenbescheid beim BS einfordern, indem er behauptet nie einen solchen bekommen zu haben und den Säumniszuschlag gleichzeitig ablehnen.

Was soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde schon bringen, wenn die Bescheide nicht mal nichtig sind?

Zitat
Wie kann man rechtlich gegen diese Behörde Schritte einleiten?

Gar nicht. ;)


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C
  • Beiträge: 173
Kann jemand Person A mit seinem Dilemma helfen? Wie kann man rechtlich gegen diese Behörde Schritte einleiten?
Zunächsteinmal ist die sog. 'Dienstaufsichtsbeschwerde' die falsche Beschwerde (Vielleicht wurde deshalb die Senatskanzlei als nicht zuständig eingestuft?).
Richtig wäre hier wohl die Fachaufsichtsbeschwerde. Dies ist, wie PersonX schon richtig definiert hat, die nächste übergeornete Dienststelle.
Das müsste doch eigentl. der Ministerpräsident des Bundeslandes sein ...? (=>ist das für Berlin, Hamburg etc. die Senatskanzlei? Kenne mich da mit den Bezeichungen nicht aus).
Alternativ kann man auch eine Beschwerde an den Petitionsausschuß an den Präsidenten/tin des jeweiligen Landtages richten. Der hat allerdings keine rechtlichen Möglichkeiten, lediglich 'ermahnende' und so in der Art....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 00:17 von Bürger«
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

 
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