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Autor Thema: Datenabgleich BS veraltet? Komplizierte Situation  (Gelesen 2124 mal)

G
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Datenabgleich BS veraltet? Komplizierte Situation
Autor: 28. Oktober 2014, 09:12
Hallo Community.
Der Vollständigkeit halber eine kurze Vorgeschichte.

Person A lebt mit Person B seit 2 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Beide haben noch nie Beiträge für GEZ/BS bezahlt. Nach einer Namensänderung (Adoption) von Person A im Anfang 2014 bekamen Person A und B direkt Post vom BS.

Die "Bettel-Briefe" wurden solange ignoriert bis der 1. Bescheid vor ca. 4 Wochen kam. Diesem wurde dann per Einschreiben widersprochen.
Als Begründung wurde auf das Urteil vom LG Tübingen hingewiesen mit Verweis auf eklatante Formfehler im Schreiben. Nach der Auffassung von Person B ist die Bescheid demnach "nichtig" und hat Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Nun kam letzte Woche für Person A der 2. Bescheid (diesemal Festsetzungsbescheid aber formal ja gleich). Als Widerspruch wurde nun wieder auf das Urteil veriwesen mit dem Zusatz, das Person A ja erst seit Anfang 2014 in der Wohnung lebt und somit die geforderten Beiträge nicht korrekt seien.

Nun zur aktuellen Situation

Fast zeitgleich kamen nun auch der Erste "Bettel-Brief" an Person B und ein weiterer "Bettel-Brief" an Person A, ABER auf den alten Namen. Der alte Name von Person A existiert aber nichtmehr. Geburtsurkunden etc. gibt es nurnoch für den neuen Namen.

Es ist offensichtlich das die Informationen des BS veraltet sind. Sonst hätte dieser ja keinen Brief an den alten Namen von Person A geschickt. Kann dieser Brief nun mit vermerkt "wohnt nichtmehr hier" o.ä. an den BS zurückgesendet werden? Person B wartet nun erstmal ab bis der erste Bescheid auf seinen Namen kommt und verweist dann auf das Beitragskonto von Person A.

Hat jemand einen Rat?


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. Nach einer Namensänderung (Adoption) von Person A im Anfang 2014 bekamen Person A und B direkt Post vom BS.

Wirklich beide oder nur A? Weiter unten schreibst du, dass B jetzt erste Bettelbriefe bekommt.


Durch die Namensänderung erfolgte eine anlassbezogene Meldung der Daten von A, der scheinbar neu eingezogen ist.

Die Briefe, die jetzt kommen, gehen auf die einmalige Meldung aller Einwohner zurück. Darin sind die Daten von Anfang 2013 berücksichtigt, deshalb der alte Name von A.

Zurückschicken hilft nichts, weil A ja schon einen Bescheid für die ganze Zeit bekommen hat. Die Behauptung, A wohne erst seit Anfang 2014 da, hilft nichts, weil der BS aus den jüngeren Meldeamtsdaten weiß, seit wann er wirklich da wohnt. (In den Daten steht auch der frühere Name.)


Neugierige Zusatzfrage: Wie kommt es zur Adoption eines Erwachsenen, der mit einem anderen Erwachsenen zusammenwohnt?


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Erstmal danke für die Antwort.


Wirklich beide oder nur A? Weiter unten schreibst du, dass B jetzt erste Bettelbriefe bekommt.

Ich habe mich etwas blöd ausgedrückt.
Person A (alter Name) und Person B bekommen nun erstmalig diese Briefe vom BS. Vermutlich hat der BS solange gebraucht.

Zurückschicken hilft nichts, weil A ja schon einen Bescheid für die ganze Zeit bekommen hat. Die Behauptung, A wohne erst seit Anfang 2014 da, hilft nichts, weil der BS aus den jüngeren Meldeamtsdaten weiß, seit wann er wirklich da wohnt. (In den Daten steht auch der frühere Name.)

Woher will der BS wissen, das sich der alte Name von Person A und der neue Name von Person A auf die gleiche Wohnung beziehen? Person A könnte auch erst Anfang 2014 dort eingezogen sein. Ist schließlich ein Mietshaus mit 8 Wohnungen.

Neugierige Zusatzfrage: Wie kommt es zur Adoption eines Erwachsenen, der mit einem anderen Erwachsenen zusammenwohnt?

Ganz kurz und einfach. Person A wurde durch eine sog. Volladoption von einem Stiefelternteil adoptiert.


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Woher will der BS wissen, das sich der alte Name von Person A und der neue Name von Person A auf die gleiche Wohnung beziehen? Person A könnte auch erst Anfang 2014 dort eingezogen sein. Ist schließlich ein Mietshaus mit 8 Wohnungen.

Weil zu den übermittelten Meldeamtsdaten auch der Einzugstermin und frühere Namen gehören.

Zitat
Person A wurde durch eine sog. Volladoption von einem Stiefelternteil adoptiert.
Warum erst nach Auszug im Erwachsenenalter?


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Weil zu den übermittelten Meldeamtsdaten auch der Einzugstermin und frühere Namen gehören.

Dann versteh ich nicht warum der BS erst 10 Monate danach einen Brief an den alten Namen verschickt und warum er das überhaupt tut. Die hätten ja dann sehen müssen das es um dieselbe Person geht  ???

Warum erst nach Auszug im Erwachsenenalter?

Weitere Details dazu gibt es nicht. Hat auch nichts weiter mit dem Thema zutun.


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Dann versteh ich nicht warum der BS erst 10 Monate danach einen Brief an den alten Namen verschickt und warum er das überhaupt tut. Die hätten ja dann sehen müssen das es um dieselbe Person geht  ???

Das kommt darauf an, wie sie mit den einmaligen Daten der Gesamtbevölkerung umgehen.

Wahrscheinlich schreiben sie jeden an, der nicht schon unter diesem Namen als Teilnehmer registriert oder offensichtlich ein Familienmitglied eines registrierten Teilnehmers ist. Dabei fällt nicht auf, ob man schon unter einem anderen Namen registriert ist.
Vielleicht fallen auch nur diejenigen raus, die als tatsächlicher Zahler registriert sind.
Um Fälle von Namensänderungen nicht anschreiben zu müssen, wäre zusätzlicher Arbeitsaufwand nötig, der wahrscheinlich deutlich teurer als das verschwendete Porto wäre.


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