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Autor Thema: Gesetzentwurf der Landesregierung NRW (16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)  (Gelesen 1953 mal)

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Gesetzentwurf der Landesregierung NRW

Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen


A Problem

Auf rundfunkrechtlichem Gebiet besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, dem mit dem Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nachgekommen wird. Mit ihm wird die Höhe des Rund-funkbeitrags neu festgesetzt und die Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel auf die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandra-dio sowie den Europäischen Kulturkanal arte neu bestimmt. Darüber hinaus wird die Finanz-ausgleichsmasse des zugunsten des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremen beste-henden ARD-Finanzausgleichs erhöht.
Zudem sollen zur Anwendung der mit dem 14. Rundfunkänderungsgesetz geschaffenen Neuregelungen zur Zusammensetzung der Medienkommission und ihrer Ausschüsse sowie zur Vergabe von Übertragungskapazitäten im Sinne der Rechtssicherheit mit diesem Gesetz Klarstellungen vorgenommen werden.

B Lösung

Der Landtag stimmt dem Abschluss des Sechzehnten Staatsvertrages zur Änderung rund-funkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zu. Zudem erfolgen die entsprechenden Klarstellungen im Landesmediengesetz.

C Alternativen

Keine.

Gesamter Text als PDF-Download:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7091.pdf


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