Guten Abend Zusammen,
wie ich sehe, kommen hier auch Leute aus dem Bundesland Bremen und haben die Vorlage von Roggi genutzt.
Bisher hat Person A noch
keinen Widerspruchsbescheid des BS erhalten.
Jedoch kam seitdem ein informatives Schreiben, welches viel Blabla beinhaltet und besagt, dass Person A eine dem BS bereits bekannte Vorlage (die von Roggi) aus dem Internet nutze und die Aufführungen lediglich Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunkbeitragspflicht wären. Auf dieses Schreiben hat Person A natürlich nicht reagiert.
Zwei Tage später ging jedoch eine
Mahnung ein mit der
Drohung von Vollstreckungsmaßnahmen über das zuständige Finanzamt (Wurde auch direkt benannt). Da Person A einen Tag vor einem längeren Urlaubs stand ist sie nervös geworden und habt nach Recherche im Forum einen
Eilantrag gem § 80 VwGO gestellt und um aufschiebungende Wirkung des Widerspruches gebeten. Wie Person A im nachinein erfahren hat, war das
wohl zu früh, da die Mahnung des BS wieder nur informativen Charakter hat.
Die Kammer hat Person A mitgeteilt, dass der Eilantrag wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat. Die Aussage wird durch die Urteile zweier Verfahren untermauert:
Verwaltungsgericht Bremen: Az.: 2 K 570/13 und 2 K 605/13
Diese besagen, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen den Rundfunkbeitrag für Privathaushalte gibt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-rechtlichen-Bedenken-gegen-Rundfunkbeitrag-fuer-Privathaushalte-2097565.htmlDie Durchschrift hat der Jurist des NDR erhalten. Prompt kam auch dessen Antwort, welche quasi ein Spiegelbild der Punkte der Bremer Kammer darstellt, die genannten Punkte wiederholt und beantragt den
Antrag von Person A abzulehnen.Nun weiß Person A nicht genau was zu tun ist. Aktuell dent sie daran den
Antrag zurückzuziehen. Person A wird die Tage nochmal den Kontakt mit dem Verwaltungsgericht suchen.
Aber was dann? Hat hier bereits jemand Erfahrungen?
Danke und viele Grüße